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Auch wenn es sich nur um einen nicht erwarteten Befund handelte, der das Behandlungsgeschehen
 
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nicht beeinflusste, ist C73 Bösartige Neubildung der Schilddrüse Hauptdiagnose, da das Schilddrüsenkarzinom die Indikation zur Operation, sozusagen als Teil der die Operation indizierenden Knotenbildung, mit bestimmte. Nach [[DKR D002f]] sind für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, für die Kodierung heranzuziehen.
 
nicht beeinflusste, ist C73 Bösartige Neubildung der Schilddrüse Hauptdiagnose, da das Schilddrüsenkarzinom die Indikation zur Operation, sozusagen als Teil der die Operation indizierenden Knotenbildung, mit bestimmte. Nach [[DKR D002f]] sind für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, für die Kodierung heranzuziehen.
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Gemäß DKR D002f hat die Struma den stat. Aufenthalt begründet, daher ist diese auch die Hauptdiagnose. Die bösartige Neubildung ist in diesem Fall Nebendiagnose.
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Version vom 7. Mai 2008, 11:19 Uhr

Schlagwort: Struma nodosa, Schilddrüsenkarzinom, Befunde nach Entlassung, Hauptdiagnose

Stand: 2008-01-08

Aktualisiert: 2007-06-26

ICD: C73


Problem/Erläuterung

Stationäre Behandlung mit subtotaler Schilddrüsen-Resektion beidseits am Aufnahmetag wegen beidseitiger Struma nodosa. Entlassung am zweiten postoperativen Tag nach komplikationslosem Verlauf mit der Diagnose Struma nodosa. Im später eingegangenen histologischen Befund wird ein papilläres Schilddrüsenkarzinom von 0,9 cm Durchmesser im rechten Schilddrüsenlappen, R0-Resektion, beschrieben. Vorerst keine weitere Therapie. Was ist Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung

Auch wenn es sich nur um einen nicht erwarteten Befund handelte, der das Behandlungsgeschehen nicht beeinflusste, ist C73 Bösartige Neubildung der Schilddrüse Hauptdiagnose, da das Schilddrüsenkarzinom die Indikation zur Operation, sozusagen als Teil der die Operation indizierenden Knotenbildung, mit bestimmte. Nach DKR D002f sind für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, für die Kodierung heranzuziehen.

Kommentar FoKA

Dissens

Gemäß DKR D002f hat die Struma den stat. Aufenthalt begründet, daher ist diese auch die Hauptdiagnose. Die bösartige Neubildung ist in diesem Fall Nebendiagnose.

Rückmeldung SEG 4

Steht noch aus.



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