KDE-61: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 10: Zeile 10:
  
 
== Kodierempfehlung SEG 4 ==
 
== Kodierempfehlung SEG 4 ==
Alle mit der Chemotherapie behandelten Metastasen erfüllen die Nebendiagnosen-Kriterien und dürfen daher kodiert werden. Ein spezieller Aufwand über die systemische Therapie hinaus [z:B. Diagnostik zur Verlaufskontrolle (Sono, Röntgen, spez. Labor)] ist nicht erforderlich, weil ein nebendiagnosenspezifischer Aufwand durch die Chemotherapie vorliegt:
+
Alle mit der Chemotherapie behandelten Metastasen erfüllen die Nebendiagnosen-Kriterien und dürfen daher kodiert werden. <BR>Ein spezieller Aufwand über die systemische Therapie hinaus [z:B. Diagnostik zur Verlaufskontrolle (Sono, Röntgen, spez. Labor)] ist nicht erforderlich, weil ein nebendiagnosenspezifischer Aufwand durch die Chemotherapie vorliegt:
Die Knochenmetastasen können daher kodiert werden (vgl. [[DKR D002d]] ''Nebendiagnosen'').
+
Die Knochenmetastasen können daher kodiert werden (vgl. [[DKR D003d]] ''Nebendiagnosen'').
  
 
== Kommentar FoKA ==
 
== Kommentar FoKA ==

Version vom 30. Juni 2008, 14:58 Uhr

Schlagwort: Metastasen, multiple, Chemotherapie

Stand: 2007-01-10

Aktualisiert: 2008-01-08

Problem/Erläuterung

Systemische Chemotherapie wegen multipler Metastasen bei metastasiertem TU-Leiden: z.B.: Chemotherapie bei Lebermetastasen und Mammacarcinom. Chemotherapie und diagnostischer Aufwand (Verlaufskontrollen) orientieren sich am Verlauf der Leber-, Nieren- und Hautfiliae, die bekannten Knochenfiliae werden ohne speziellen Aufwand durch die Chemotherapie mitbehandelt. Sind alle bekannten Metastasen in diesem Fall als Nebendiagnosen zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG 4

Alle mit der Chemotherapie behandelten Metastasen erfüllen die Nebendiagnosen-Kriterien und dürfen daher kodiert werden.
Ein spezieller Aufwand über die systemische Therapie hinaus [z:B. Diagnostik zur Verlaufskontrolle (Sono, Röntgen, spez. Labor)] ist nicht erforderlich, weil ein nebendiagnosenspezifischer Aufwand durch die Chemotherapie vorliegt: Die Knochenmetastasen können daher kodiert werden (vgl. DKR D003d Nebendiagnosen).

Kommentar FoKA

Konsens: Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an.

Rückmeldung SEG 4

Übereinstimmung


Direkt-Link SEG-4

Zurück zu KDE-60

Weiter zu KDE-65

Zurück zur Übersicht