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Ist im Fall eines Patienten, bei dem anamnestisch eine Alkoholabhängigkeit bestand und bei dem alkoholische Folgeerkrankungen (chronische Pankreatitis, Leberzirrhose) vorliegen, der aber nach Therapie seit einem Jahr abstinent ist, der ICD-Kode F10.2 ''Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom'' als Nebendiagnose anzugeben? | Ist im Fall eines Patienten, bei dem anamnestisch eine Alkoholabhängigkeit bestand und bei dem alkoholische Folgeerkrankungen (chronische Pankreatitis, Leberzirrhose) vorliegen, der aber nach Therapie seit einem Jahr abstinent ist, der ICD-Kode F10.2 ''Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom'' als Nebendiagnose anzugeben? | ||
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Wenn keine diesbezüglichen spezifischen Maßnahmen erfolgen, kann bei einem alkoholabstinenten Patienten der ICD-Kode F10.2 ''Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol, Abhängigkeitssyndrom'' nicht als Nebendiagnose angegeben werden. Alkoholassoziierte Folgeerkrankungen sind als Nebendiagnose spezifisch zu verschlüsseln, sofern sie relevant i.S. der DKR sind. | Wenn keine diesbezüglichen spezifischen Maßnahmen erfolgen, kann bei einem alkoholabstinenten Patienten der ICD-Kode F10.2 ''Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol, Abhängigkeitssyndrom'' nicht als Nebendiagnose angegeben werden. Alkoholassoziierte Folgeerkrankungen sind als Nebendiagnose spezifisch zu verschlüsseln, sofern sie relevant i.S. der DKR sind. | ||
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Version vom 15. Oktober 2008, 14:17 Uhr
Schlagwort: Alkoholabhängigkeit, Alkohol, Abhängigkeit, Abstinenz
Stand: 2007-04-25
Aktualisiert: 2008-01-08
ICD: F10.2
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung:
Ist im Fall eines Patienten, bei dem anamnestisch eine Alkoholabhängigkeit bestand und bei dem alkoholische Folgeerkrankungen (chronische Pankreatitis, Leberzirrhose) vorliegen, der aber nach Therapie seit einem Jahr abstinent ist, der ICD-Kode F10.2 Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom als Nebendiagnose anzugeben?
Kodierempfehlung SEG-4
Wenn keine diesbezüglichen spezifischen Maßnahmen erfolgen, kann bei einem alkoholabstinenten Patienten der ICD-Kode F10.2 Psychische und Verhaltensstörung durch Alkohol, Abhängigkeitssyndrom nicht als Nebendiagnose angegeben werden. Alkoholassoziierte Folgeerkrankungen sind als Nebendiagnose spezifisch zu verschlüsseln, sofern sie relevant i.S. der DKR sind.
Kommentar FoKA
Konsens: Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an.
Rückmeldung SEG-4
Übereinstimmung
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