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Version vom 11. Februar 2009, 13:10 Uhr
Schlagwort: Exzision, radikale
Stand: 2008-12-18
Aktualisiert: 2008-12-18
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung
Im OPS 5-894 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ist definiert, dass eine lokale Exzision einer Fläche von bis zu 4 cm² oder einem Raum bis zu 1 cm³ entspricht.
Beim Kode 5-895 Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut fehlt eine solche Definition.
Wie ist nun eine Exzision einer Fläche von > 4 cm² oder eines Raumes von >1 cm³ in den Fällen zu kodieren, in denen dies klinisch keiner radikalen oder ausgedehnten Exzision entspricht (ohne Sicherheitsabstand z.B. an Brustwand, Rücken, Bauch, Gesäß usw.)? Ist hier ein Kode aus 5-894 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut zu verwenden?
Kodierempfehlung SEG-4
Ein Kode aus 5-895 Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ist zu kodieren. Aufgrund des Hinweises zum OPS-Kode 5-894 Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ist eine klare Definition bezüglich der Fläche und des Raumes vorgegeben. Somit sind alle größeren Exzisionen als ausgedehnt und/oder radikal zu kodieren, da keine andere Kodiermöglichkeit zur Verfügung steht.
Siehe auch Kodierempfehlung 206
Kommentar FoKA
Konsens
Rückmeldung SEG-4
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