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+ | Aufnahme bei akuter Verschlechterung der Nierenfunktion. Aufgrund eines akuten Nierenversagens (Nierenbiopsie RPGN – rapide progressive Glomerulonephritis) Durchführung von Hämodialysen. Als Grunderkrankung wird ein M. Wegener diagnostiziert (Erstdiagnose), eine Plasmapherese und Endoxan®-Stoß-Therapie erfolgen. Die Patientin bleibt dialysepflichtig. Was ist Hauptdiagnose? | ||
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Version vom 23. Juni 2009, 08:44 Uhr
Schlagwort: Nierenversagen, akut, Morbus Wegener
Stand: 2009-06-04
Aktualisiert: 2009-06-04
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung:
Aufnahme bei akuter Verschlechterung der Nierenfunktion. Aufgrund eines akuten Nierenversagens (Nierenbiopsie RPGN – rapide progressive Glomerulonephritis) Durchführung von Hämodialysen. Als Grunderkrankung wird ein M. Wegener diagnostiziert (Erstdiagnose), eine Plasmapherese und Endoxan®-Stoß-Therapie erfolgen. Die Patientin bleibt dialysepflichtig. Was ist Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung:
N17.8 Sonstiges akutes Nierenversagen ist als Hauptdiagnose zuzuweisen, da es den stationären Aufenthalt hauptsächlich veranlasst hat. Der Morbus Wegener war bisher nicht bekannt. Auch wenn im Rahmen des Aufenthaltes die Erstdiagnose gestellt wurde, so er hat dennoch den stationären Aufenthalt nicht hauptsächlich veranlasst. Die Glomerulonephritis ist - zusammen mit dem Befall des oberen und unteren Respirationstraktes - eine Manifestation der granulo-matösen Vaskulitis bei Wegener'scher Granulomatose. Die Nierenbeteiligung des M. Wegener (M31.3) ist im Kreuz-Stern-System durch die spezifische Schlüsselnummer N08.5* Glomeruläre Krankheiten bei Systemerkrankungen des Bindegewebes zu kodieren. Der glomeruläre Befall bei Wegener-Granulomatose ist nicht gleichzusetzen mit einem akuten Nierenversagen. Das akute Nierenversagen stellt medizinisch und nach der Systematik der ICD-10-GM eine eigenständige Diagnose dar, auch wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit der Grunderkrankung besteht. Das beschriebene akute Nierenversagen ist über die Schlüsselnummer N17.8 Sonstiges akutes Nierenversagen spezifisch zu kodieren, da ein histologischer Befund vorliegt.
Siehe auch Kodierempfehlung 268.
Kommentierung FoKA
Rückmeldung SEG-4:
Rückmeldung steht noch aus.
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