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− | Eine Schwangere wird mit entgleistem Diabetes mellitus Typ I stationär aufgenommen. Es besteht eine Ketoazidose mit der Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Überwachung und Behandlung. Darf [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2010/block-o20-o29.htm#O24 O24.0] | + | Eine Schwangere wird mit entgleistem Diabetes mellitus Typ I stationär aufgenommen. Es besteht eine Ketoazidose mit der Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Überwachung und Behandlung. Darf [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2010/block-o20-o29.htm#O24 O24.0] ''Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus, primär insulinabhängig [Typ-1-Diabetes]'' zusammen mit [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2010/block-e10-e14.htm#E10 E10.11] ''Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-1-Diabetes] mit Ketoazidose: als entgleist bezeichnet'' kodiert werden? |
− | [Typ-1-Diabetes]'' zusammen mit [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2010/block-e10-e14.htm#E10 E10.11] ''Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-1-Diabetes] mit Ketoazidose: als entgleist bezeichnet'' kodiert werden? | + | |
== Kodierempfehlung SEG-4: == | == Kodierempfehlung SEG-4: == |
Version vom 16. März 2010, 12:19 Uhr
Schlagworte: Diabetes, entgleist, Ketoazidose, Schwangerschaft
Stand: 11.02.2010
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung
Eine Schwangere wird mit entgleistem Diabetes mellitus Typ I stationär aufgenommen. Es besteht eine Ketoazidose mit der Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Überwachung und Behandlung. Darf O24.0 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus, primär insulinabhängig [Typ-1-Diabetes] zusammen mit E10.11 Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-1-Diabetes] mit Ketoazidose: als entgleist bezeichnet kodiert werden?
Kodierempfehlung SEG-4:
O24.0 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehender Diabetes mellitus, primär insulinabhängig [Typ-1-Diabetes] allein ist zu kodieren. Die DKR 1510 unterscheidet zwischen O20-O29 und O98-O99. Nur in O98-O99 ist die zusätzliche Angabe eines erläuternden Nebendiagnosenkodes aus anderen Kapiteln vorgesehen. Siehe auch Exklusivum unter E10.-.
Kommentierung FoKA:
Rückmeldung SEG-4:
Rückmeldung steht noch aus.
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