KDE-326: Unterschied zwischen den Versionen
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Gemäß [[DKR D014]] ist für die Kodierung stets das systematische Verzeichnis maßgeblich. Soweit das Alphabetische Verzeichnis zu einem unspezifischen Kode führt, ist deshalb im systematischen Verzeichnis zu prüfen, ob eine spezifischere Kodierung möglich ist. | Gemäß [[DKR D014]] ist für die Kodierung stets das systematische Verzeichnis maßgeblich. Soweit das Alphabetische Verzeichnis zu einem unspezifischen Kode führt, ist deshalb im systematischen Verzeichnis zu prüfen, ob eine spezifischere Kodierung möglich ist. | ||
− | Gemäß [[DKR 1917]] werden unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung wie folgt kodiert: Ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren. Somit ist die zur Aufnahme führende Blutung, hier das Hämatom, mit [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2010/block-r50-r69.htm#R58 R58] ''Blutung, anderenorts nicht klassifiziert'', als Hauptdiagnose zu kodieren. D68.30 ''Sonstige Koagulopathien, Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper, Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien'' ist als Nebendiagnose zu kodieren, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Optional kann als Nebendiagnose Y57.9! ''Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen'' verschlüsselt werden. | + | Gemäß [[DKR 1917d|DKR 1917]] werden unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung wie folgt kodiert: Ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren. Somit ist die zur Aufnahme führende Blutung, hier das Hämatom, mit [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2010/block-r50-r69.htm#R58 R58] ''Blutung, anderenorts nicht klassifiziert'', als Hauptdiagnose zu kodieren. D68.30 ''Sonstige Koagulopathien, Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper, Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien'' ist als Nebendiagnose zu kodieren, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Optional kann als Nebendiagnose Y57.9! ''Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen'' verschlüsselt werden. |
== Kommentar FoKA == | == Kommentar FoKA == |
Version vom 30. April 2010, 07:16 Uhr
Schlagworte: Rektusscheidenhämatom, Antikoagulanzien, Hämorrhagische Diathese
Stand: 20.04.2010
ICD: R58 D68.30 Y57.9!
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung
Ein Patient wird wegen eines nichttraumatischen Rektusscheidenhämatoms unter Marcumar®-Einnahme (INR im therapeutischen Bereich) aufgenommen.
Was ist die Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung SEG-4
Gemäß DKR D014 ist für die Kodierung stets das systematische Verzeichnis maßgeblich. Soweit das Alphabetische Verzeichnis zu einem unspezifischen Kode führt, ist deshalb im systematischen Verzeichnis zu prüfen, ob eine spezifischere Kodierung möglich ist.
Gemäß DKR 1917 werden unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung wie folgt kodiert: Ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren. Somit ist die zur Aufnahme führende Blutung, hier das Hämatom, mit R58 Blutung, anderenorts nicht klassifiziert, als Hauptdiagnose zu kodieren. D68.30 Sonstige Koagulopathien, Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper, Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien ist als Nebendiagnose zu kodieren, sofern die Nebendiagnosendefinition erfüllt ist. Optional kann als Nebendiagnose Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen verschlüsselt werden.
Kommentar FoKA
Rückmeldung SEG-4:
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