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== Rückmeldung SEG 4 == | == Rückmeldung SEG 4 == |
Version vom 9. Juni 2010, 13:01 Uhr
Schlagwort: Anästhesie, intravenöse
Stand: 2007-01-10
Aktualisiert: 22.10.2009
OPS: 8-900
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung
Ist die Anwendung von Propofol bei endoskopischen Untersuchungen über den OPS 8-900 Intravenöse Anästhesie zu kodieren ? Falls ja – welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?
Kodierempfehlung SEG 4
Neben der intravenösen Gabe von Propofol zur Sedierung wird dieses auch zur Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie (Narkose) eingesetzt.
Folgende Voraussetzungen sollten für die Anerkennung des OPS 8-900 Intravenöse Anästhesie gegeben sein:
- Es muss eine Ausnahmesituation nach DKR P009 vorliegen
- Vorliegen der Narkoseaufklärung/-einwilligung, des Anästhesieprotokolls bzw. Überwachungsbogens mit Herzfrequenz / RR-Messungen / O2-Sättigungskurve / Medikamenten-Dosis
- Adäquate Dosierung zur Einleitung und Erhaltung einer Allgemeinanästhesie
- Durchführung durch einen Anästhesisten
Siehe auch S3-Leitlinie.“Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie“ 2008 (AWMF-Register-Nr. 021/014)
Kommentar FoKA
Dissens:
Gemäß Leitlinie wird bei Durchführung einer tiefen Sedierung oder Narkose bzw. bei komplexen Eingriffen die Anwesenheit eines zweiten, intensivmedizinisch-erfahrenen Arztes empfohlen.
Die Forderung nach einem Anästhesisten kann der Leitlinie nicht entnommen werden.
Maßgeblich sind die in der DKR P009a aufgeführten Kriterien und keine weiteren Hilfskriterien wie z.B. Dokumentation der Aufklärung.
Hinweis:
S3-Leitlinie.“Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie“ 2008 (AWMF-Register-Nr. 021/014)
Rückmeldung SEG 4
Rückmeldung steht noch aus.
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