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Version vom 21. März 2012, 11:04 Uhr
Schlagwort: Phlegmone, Hand
Stand: 2011-10-25
Aktualisiert: 16.01.2012
Problem/Erläuterung:
Ein Patient kommt zur Behandlung einer Handphlegmone nach Katzenbiss zur Aufnahme. Was ist die Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung SEG-4:
Dissens:
Da es sich um die Komplikation einer offenen Wunde handelt, ist gemäß DKR 1905 zunächst [S61.80 S61.80] Offene Wunde des Handgelenkes und der Hand: Nicht näher bezeichnete offene Wunde sonstiger Teile des Handgelenkes und der Hand anzugeben, gefolgt von T89.02 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen eines Traumas, Infektion und L03.10 Phlegmone an der oberen Extremität. Daraus ergibt sich als Hauptdiagnose S61.80.
Kommentierung FoKA:
Dissens (Stand bis 16.01.2012):
Bei der Kodierung ist die Kodierrichtlinie DKR D002f "Hauptdiagnose" zu beachten:
Die Hauptdiagnose wird definiert als: Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist. Der Begriff "nach Analyse" bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes, um diejenige Krankheit festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes war."
Gemäß der Darstellung des Falles ist gemäß DKR D002f die Phlegmone als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, da diese den stationären Aufenthalt veranlasst hat. Ein Katzenbiss hätte nicht den stationären Aufenthalt begründet.
Die spezielle DKR 1905d "Offene Wunden/Verletzungen" ist hier nicht anzuwenden, da bei Aufnahme des Patienten keine offene Wunde vorgelegen hat und die DKR diese explizit fordert.
Der Kommentar folgt der Beantwortung, die das InEK im Anfrageverfahren bei einer vergleichbaren Konstellation gegeben hat.
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