KDE-216: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Stand: 2008-04-24 | Stand: 2008-04-24 | ||
− | <span style="color:red">Aktualisiert: | + | <span style="color:red">Aktualisiert: 19.04.2012</span> |
OPS: [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/prozeduren/ops301/opshtml2008/g5-87.htm#5-886 5-886.1] | OPS: [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/prozeduren/ops301/opshtml2008/g5-87.htm#5-886 5-886.1] | ||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
== Problem/Erläuterung == | == Problem/Erläuterung == | ||
− | Bei stanzbioptisch gesichertem Mammakarzinom wird eine brusterhaltende Operation durchgeführt. Im Operationsbericht ist vor dem Wundverschluss die Mobilisierung von Drüsengewebe dokumentiert. Rechtfertigt das zur zusätzlichen Kodierung von 5-886.1 ''Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion'' neben dem Primäreingriff zur Behandlung des | + | Bei stanzbioptisch gesichertem Mammakarzinom wird eine brusterhaltende Operation <span style="color:red">(Segmentresektion)</span>durchgeführt. Im Operationsbericht ist vor dem Wundverschluss die Mobilisierung von Drüsengewebe dokumentiert. Rechtfertigt das zur zusätzlichen Kodierung von 5-886.1 ''Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion'' neben dem Primäreingriff zur Behandlung des |
Mammakarzinoms? | Mammakarzinoms? | ||
== Kodierempfehlung SEG-4: == | == Kodierempfehlung SEG-4: == | ||
− | <span style="color:red"> | + | <span style="color:red">Für Fälle bis einschließlich 2011 gilt:</span> |
+ | |||
+ | Die routinemäßige Angabe von z.B. „Mobilisierung von Drüsengewebe zur Defektdeckung“ rechtfertigt nicht die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus 5-886.1 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion. Dabei handelt es sich um eine Komponente des Primäreingriffs, die nicht gesondert verschlüsselt wird. Für die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus 5-886.1 sollte jeweils im OP-Bericht klar erkennbar sein, dass es sich um einen zusätzlichen plastisch-rekonstruktiven Eingriff handelt. | ||
+ | |||
+ | <span style="color:red">Für Fälle ab 2012 gilt: | ||
+ | |||
+ | Ab 2012 sind die Änderungen des OPS im Bereich Operationen an der Mamma (5-87…5-88) zu berücksichtigen. Da im vorliegenden Fall lediglich wenig Brustgewebe mobilisiert wurde, ist ab 2012 der beschriebene Eingriff mit dem OPS-Kode 5-70a1 ''Partielle (brusterhaltende) Exzision der Mamma und Destruktion von Mammagewebe, Partielle Resektion, Defektdeckung durch Mobilisation und Adaptation von bis zu 25 % des Brustgewebes (bis zu 1 Quadranten)'' zu kodieren.</span> | ||
+ | |||
== Kommentar FoKA: == | == Kommentar FoKA: == | ||
− | Konsens (gültig bis | + | Konsens (gültig bis 19.04.2012) |
== Rückmeldung SEG 4 == | == Rückmeldung SEG 4 == |
Version vom 22. Mai 2012, 08:36 Uhr
Schlagwort: Mammakarzinom, Brusterhaltende Therapie, Rekonstruktion, plastische
Stand: 2008-04-24
Aktualisiert: 19.04.2012
OPS: 5-886.1
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung
Bei stanzbioptisch gesichertem Mammakarzinom wird eine brusterhaltende Operation (Segmentresektion)durchgeführt. Im Operationsbericht ist vor dem Wundverschluss die Mobilisierung von Drüsengewebe dokumentiert. Rechtfertigt das zur zusätzlichen Kodierung von 5-886.1 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion neben dem Primäreingriff zur Behandlung des Mammakarzinoms?
Kodierempfehlung SEG-4:
Für Fälle bis einschließlich 2011 gilt:
Die routinemäßige Angabe von z.B. „Mobilisierung von Drüsengewebe zur Defektdeckung“ rechtfertigt nicht die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus 5-886.1 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Plastische Rekonstruktion. Dabei handelt es sich um eine Komponente des Primäreingriffs, die nicht gesondert verschlüsselt wird. Für die zusätzliche Verschlüsselung eines Kodes aus 5-886.1 sollte jeweils im OP-Bericht klar erkennbar sein, dass es sich um einen zusätzlichen plastisch-rekonstruktiven Eingriff handelt.
Für Fälle ab 2012 gilt:
Ab 2012 sind die Änderungen des OPS im Bereich Operationen an der Mamma (5-87…5-88) zu berücksichtigen. Da im vorliegenden Fall lediglich wenig Brustgewebe mobilisiert wurde, ist ab 2012 der beschriebene Eingriff mit dem OPS-Kode 5-70a1 Partielle (brusterhaltende) Exzision der Mamma und Destruktion von Mammagewebe, Partielle Resektion, Defektdeckung durch Mobilisation und Adaptation von bis zu 25 % des Brustgewebes (bis zu 1 Quadranten) zu kodieren.
Kommentar FoKA:
Konsens (gültig bis 19.04.2012)
Rückmeldung SEG 4
Übereinstimmung
Zurück zu KDE-215
Weiter zu KDE-218