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Version vom 13. September 2012, 08:10 Uhr
Schlagwort: Ambulantes Operieren, stationäre Aufnahme
Stand: 2007-01-10
Aktualisiert: 16.01.2012
DRG:
ICD:
OPS:
Problem/Erläuterung
Ambulantes Operieren nach §115b SGB V / Aufnahme am selben Tag
Eine ambulante Operation nach §115b SGB V wird im Krankenhaus durchgeführt. Wegen einer Komplikation im Rahmen des Eingriffs erfolgt die stationäre Aufnahme am selben Tag. Was ist Hauptdiagnose, ist der Eingriff zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG 4
In §7 Abs. 3 des Vertrags nach §115b SGB V vom 01.01.2010 (keine Änderung des Vertragstextes im Rahmen der Vereinbarung des Kataloges zum 01.01.2012) ist geregelt: "Wird ein Patient am selben Tag in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der BPflV bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes."
Entsprechend ist die Hauptdiagnose diejenige, die den Eingriff veranlasst hat und der Eingriffskode ist zu kodieren. Soweit das Patientenmanagement durch die Komplikation beeinflusst wurde, wird die Komplikation Nebendiagnose.
Kommentar FoKA
Konsens (Revision 15.09.2010)
Rückmeldung SEG 4
Kein Anpassungsbedarf
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