KDE-366: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Einzelfall ist daher zu prüfen, ob Maßnahmen an der Mamille durch einen Kode aus 5-882.- zu kodieren sind. | Im Einzelfall ist daher zu prüfen, ob Maßnahmen an der Mamille durch einen Kode aus 5-882.- zu kodieren sind. | ||
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Version vom 16. November 2012, 13:08 Uhr
Schlagworte: Mastopexie, Mamma, Therapie, brusterhaltend
Stand: 28.10.2010
Aktualisiert: 19.04.2012
OPS: 5-886.2
Inhaltsverzeichnis
Problem/Erläuterung:
Bei stanzbioptisch gesichertem Mammakarzinom wird eine brusterhaltende Operation durchgeführt. Im Operationsbericht ist vor dem Wundverschluss die Gewebestraffung an der Mamille (mittels „Pexie-Naht“) dokumentiert. Rechtfertigt das die zusätzliche Kodierung von OPS 5-886.2 Andere plastische Rekonstruktion der Mamma, Mastopexie neben dem brusterhaltenden Primäreingriff zur Behandlung des Mammakarzinoms?
Kodierempfehlung SEG-4:
Für Fälle bis einschließlich 2011 gilt:
Die Durchführung von so genannten Pexie-Nähten im Rahmen einer brusterhaltenden Therapie rechtfertigt nicht die zusätzliche Kodierung von 5-886.2. Mastopexie bezeichnet die Straffung der gesamten Brust (z.B. bei Ptosis), nicht aber eine Teilstraffung (an der Mamille oder intramammär). Bei der „Pexie“-Naht handelt es sich um eine Prozedurenkomponente des Primäreingriffs, die nicht gesondert verschlüsselt wird.
Dies gilt analog für Eingriffe bei gutartigen Mamma-Tumoren.
Für Fälle ab 2012 gilt:
Ab 2012 sind die Änderungen des OPS im Bereich Operationen an der Mamma (5-87…5-88) zu berücksichtigen. Ab 2012 ist im vorliegenden Fall der Eingriff mit einem Kode aus 5-870 Partielle (brusterhaltende) Exzision der Mamma und Destruktion von Mammagewebe zu verschlüsseln. Die Durchführung einer Mastopexie, die im vorliegenden Fall nicht erkennbar ist, ist auf der 6. Stelle mit -3 Defektdeckung durch tumoradaptierte Mastopexie zu kodieren. Voraussetzung dafür ist, dass sie der Definition im OPS entspricht. Der OPS-Kode 5-886.2 ist ab 2012 der Mastopexie als selbständigem Eingriff vorbehalten.
Kommentierung FoKA:
Konsens mit Kommentar (bis 2011):
Konsens im Nichtgebrauch des OPS-Kodes der Mastopexie.
Bei nicht genannter OP-Technik kann nicht bewertet werden, ob es sich um einen standardmäßig in der OP enthaltenen intergralen Bestandheit handelt.
Im Einzelfall ist daher zu prüfen, ob Maßnahmen an der Mamille durch einen Kode aus 5-882.- zu kodieren sind.
Konsens für die KDE (ab 2012)
Hinweise:
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