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Laut Anfrage beim DIMDI ist aus klassifikatorischer Sicht die T81.4 für die postoperative Wundinfektion zu verschlüsseln. Die Kasse (PKV) besteht darauf, dass die L08.8 in Kombination mit Y84.9! das Krankheitsbild spezifischer abbildet und daher die Aussage des DIMDI nicht zutrifft, da das DIMDI nur klassifikatorisch und ohne Berücksichtigung der DKR (möglichst spezifische Kodierung) eingeordnet hat.
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Laut Anfrage beim DIMDI ist aus klassifikatorischer Sicht die [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-t80-t88.htm#T81 T81.4] für die postoperative Wundinfektion zu verschlüsseln. Die Kasse (PKV) besteht darauf, dass die [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-l00-l08.htm#L08 L08.8] in Kombination mit [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-y40-y84.htm#Y84 Y84.9!] das Krankheitsbild spezifischer abbildet und daher die Aussage des DIMDI nicht zutrifft, da das DIMDI nur klassifikatorisch und ohne Berücksichtigung der DKR (möglichst spezifische Kodierung) eingeordnet hat.
  
 
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T81.4 / DKR [[D002]] Tabelle 1 (Hier Hinweis zur Kodierung von T-Kodes und spezifischen Kodes, allerdings in Bezug zur Hauptdiagnose )
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[http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-t80-t88.htm#T81 T81.4] / DKR D002 Tabelle 1 (Hier Hinweis zur Kodierung von T-Kodes und spezifischen Kodes, allerdings in Bezug zur Hauptdiagnose )
  
  

Version vom 25. Januar 2013, 14:13 Uhr

1. Anfrage vom: 23.11.2012

Stand:


2. Problembeschreibung:

Korrekte Kodierung bei Vorliegen einer Wundinfektion im Bereich der Haut nach Eingriff (Rötung der Wundränder) als Nebendiagnose. Aufwand wird von der Kasse nicht bestritten.

3. Frage:

Laut Anfrage beim DIMDI ist aus klassifikatorischer Sicht die T81.4 für die postoperative Wundinfektion zu verschlüsseln. Die Kasse (PKV) besteht darauf, dass die L08.8 in Kombination mit Y84.9! das Krankheitsbild spezifischer abbildet und daher die Aussage des DIMDI nicht zutrifft, da das DIMDI nur klassifikatorisch und ohne Berücksichtigung der DKR (möglichst spezifische Kodierung) eingeordnet hat.

4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

T81.4 / DKR D002 Tabelle 1 (Hier Hinweis zur Kodierung von T-Kodes und spezifischen Kodes, allerdings in Bezug zur Hauptdiagnose )


Antwort

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