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Aktuelle Version vom 20. Oktober 2020, 12:55 Uhr
Schlagwort: Lumboischialgie, Osteochondrose, Rückenschmerzen– durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 08.01.2008
Aktualisiert: 20.10.2020
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 15.10.2020
Problem/Erläuterung
Es wird ein Patient mit in das Bein ausstrahlenden heftigsten Rückenschmerzen im Sinne einer Lumboischialgie aufgenommen. Radiologisch findet sich eine Osteochondrose im LWS-Bereich. Es werden eine intensive Physiotherapie durchgeführt sowie Analgetika verabreicht. Ferner kommen Infiltrationen zur Anwendung. Was ist Hauptdiagnose?
Kodierempfehlung
Als Hauptdiagnose ergibt sich M54.4 Lumboischialgie. Die Lumboischialgie wurde als eigenständiges Krankheitsbild behandelt und war Aufnahmegrund.
Kommentar FoKA
Dissens
Das vorliegende Fallbeispiel ist aufgrund fehlender weiterer klinischer Informationen nicht geeeignet, um eine Kodierempfehlung abzuleiten.
Ist die Osteochondrose die der Lumboischialgie zugrundeliegende Erkrankung, so ist sie gemäß DKR D002f die Hauptdiagnose, wenn diese im aktuellen Fall diagnostiziert wird.
Ist ein Kausalzusammenhang zwischen Osteochondrose und Lumboischialgie bereits bei Aufnahme bekannt, so wird bei alleiniger Therapie der Lumboischialgie diese als Hauptdiagnose und die Osteochondrose als Nebendiagnose kodiert.
Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020)
In dem beschriebenen Fall (KDE-168), bei dem der Patient mit in das Bein ausstrahlenden heftigen Rückenschmerzen im Sinne einer Lumboischialgie aufgenommen wird und sich radiologisch eine leicht ausgeprägte Osteochondrose im LWS-Bereich findet, worauf der Patient insgesamt mit einer intensiven Physiotherapie, Analgetika und Infiltrationen behandelt wird, ist die Lumboischialgie als Hauptdiagnose zu kodieren.
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