Anfrage 0110: Unterschied zwischen den Versionen
K (Schützte „Anfrage 0110“ ([edit=sysop] (unbeschränkt) [move=sysop] (unbeschränkt))) |
|||
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''1. Anfrage vom:''' 18.11.2014 | '''1. Anfrage vom:''' 18.11.2014 | ||
− | '''Stand: ''' | + | '''Stand: ''' 09.02.2015 |
Zeile 24: | Zeile 24: | ||
== Antwort == | == Antwort == | ||
− | ... | + | Die transmetatarsale Resektion im Sinne des OPS-Kodes 5-865.6 Amputation transmetatarsal beschreibt eine der möglichen Amputationslinien bei einer kompletten Vorfußamputation. Für die Amputationen einzelner Zehen unter Einschluss (von Teilen) des zugehörigen Metatarsalknochens ist der Kode 5-865.8 Zehenstrahlresektion zu verwenden (Hinw.: Die Amputation jedes Zehenstrahles ist gesondert zu kodieren.) |
− | + | ||
− | + | ||
---- | ---- | ||
− | Zurück | + | Zurück zu [[Anfrage 0109]] |
Weiter zu [[Anfrage 0111]] | Weiter zu [[Anfrage 0111]] |
Aktuelle Version vom 4. Juli 2016, 15:31 Uhr
1. Anfrage vom: 18.11.2014
Stand: 09.02.2015
2. Problembeschreibung:
Die im OPS 5-865.6 „Amputation transmetatarsal“ genannte Beschreibung ist ungenau und bisher bestand Konsens mit unserem MDK: bei ungenauer Beschreibung darf das Krankenhaus zu seinen Gunsten interpretieren, d.h. konkret, diesen OPS kodieren, auch wenn nur 1 oder 2 Zehen transmetatarsal amputiert wurden. Seit ca. 4 Wochen nun plötzliche Änderung der Ansicht, dass diesen Code nur bei kompletter Amputation aller 5 Strahlen verwendet werden darf, jedoch ohne nachweisbare Begründung oder Verweis z.B. auf ein Gerichtsurteil diesbezüglich.
3. Frage:
Im OPS ist der Text zu 5-865.6 „Amputation transmetatarsal“, wann darf dies kodiert werden? Sind dem FoKA belastbare Definitionen/Richtlinien bekannt? Meine Internet-Recherche brachte mich nicht weiter.
4. ggf. Lösungsansatz:
chirurgische Lehrbuch?
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Die transmetatarsale Resektion im Sinne des OPS-Kodes 5-865.6 Amputation transmetatarsal beschreibt eine der möglichen Amputationslinien bei einer kompletten Vorfußamputation. Für die Amputationen einzelner Zehen unter Einschluss (von Teilen) des zugehörigen Metatarsalknochens ist der Kode 5-865.8 Zehenstrahlresektion zu verwenden (Hinw.: Die Amputation jedes Zehenstrahles ist gesondert zu kodieren.)
Zurück zu Anfrage 0109
Weiter zu Anfrage 0111
Zurück zur Anfragen Übersicht