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Als Hauptdiagnose ist die Krankheit zu verschlüsseln, die den Krankenhausaufenthalt veranlasst hat. Aus dem Fallbeispiel lässt sich nicht erkennen, welche Beschwerden die "Schutzintubation" und die nachfolgende Beatmung über 27 h verursacht haben. Zwar ist eine orthostatische Synkope als Ursache denkbar, wenn diese Verdachtsdiagnose aber nicht durch weitere diagnostische Erkenntnisse gestützt wird, wäre nur das Symptom, in dem Fall [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2016/block-r40-r46.htm#R40 R40.- Somnolenz, Sopor und Koma] zu verschlüsseln.
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Der Kode [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2016/block-t66-t78.htm#T75 T75.1] ist als Hinweis auf die Ätiologie und Begleit- oder Erschwernisfaktoren, jedoch nicht als Hauptdiagnose, zusätzlich anzugeben.
  
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2016, 15:22 Uhr

1. Anfrage vom: 11.02.2016

Stand: 04.04.2016


2. Problembeschreibung:

Pat. Mit vorbestehendem M. Parkinson wird mit Kopf im Wasser liegend (Badesee) aufgefunden. Kreislaufstabil vom Notarzt vorgefunden und schutzintubiert, keine Herzdruckmassage nötig. Übernahme auf Intensivstation, nach 27 Stunden Beatmung erfolgte die Extubation. Weitere Abklärung ergab keine sichere Ursache für das Ertrinken, diskutiert wurde eine orthostatische Synkope oder intermittierende Tachyarrhythmia absoluta.

Das Krankenhaus hat die mutmaßliche Ursache I95.1 Orthostatische Synkope als Hauptdiagnose angegeben.

Die Krankenkasse fordert als HD die ICD T75.1 Beinaheertrinken.


3. Frage:

Wie ist dieser Fall zu bewerten?


4. ggf. Lösungsansatz:

Hauptdiagnosenregelung


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Als Hauptdiagnose ist die Krankheit zu verschlüsseln, die den Krankenhausaufenthalt veranlasst hat. Aus dem Fallbeispiel lässt sich nicht erkennen, welche Beschwerden die "Schutzintubation" und die nachfolgende Beatmung über 27 h verursacht haben. Zwar ist eine orthostatische Synkope als Ursache denkbar, wenn diese Verdachtsdiagnose aber nicht durch weitere diagnostische Erkenntnisse gestützt wird, wäre nur das Symptom, in dem Fall R40.- Somnolenz, Sopor und Koma zu verschlüsseln.

Der Kode T75.1 ist als Hinweis auf die Ätiologie und Begleit- oder Erschwernisfaktoren, jedoch nicht als Hauptdiagnose, zusätzlich anzugeben.

(Stand 04.04.2016)


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