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Entsprechend des Wortlauts des OPS-Kodes [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2016/block-9-60...9-64.htm#code9-61 9-61] reicht die "Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung" als Voraussetzung für die Kodierung aus: "Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf." Die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen ist nicht explizit gefordert. Die übrigen Mindestmerkmale des OPS-Kodes müssen erfüllt sein.
  
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2016, 15:34 Uhr

1. Anfrage vom: 16.02.2016

Stand:

2. Problembeschreibung:

Kodierung der Intensivmerkmale des OPS 9-61 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen.


3. Frage:

• Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung

Erfüllt ein völlig orientierungsloser Pat. mit Alzheimer-Demenz das Kriterium, der geschlossen untergebracht ist?


4. ggf. Lösungsansatz:

Als alleiniges Merkmal reicht eine geschlossene Stationstür nicht aus, da dies keinen Aufwand für das Pflegepersonal bedeutet.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

OPS 9-61 Intensivbehandlung

Antwort

Entsprechend des Wortlauts des OPS-Kodes 9-61 reicht die "Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung" als Voraussetzung für die Kodierung aus: "Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf." Die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen ist nicht explizit gefordert. Die übrigen Mindestmerkmale des OPS-Kodes müssen erfüllt sein.

(Stand 04.04.2016)


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