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Der Begriff der "engmaschigen Überwachung" bei einer Vitalgefährdung durch somatische Komplikationen ist im OPS-Kode nicht geregelt. Zeitintervalle zur Überwachung sind im Einzelfall in Abhängigkeit von der individuellen Gefährdung festzulegen. Orientierend kann hier auf die Schlaganfall-Komplexbehandlung [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2016/block-8-97...8-98.htm#code8-981 8-981] verwiesen werden, die für die Überwachung von Vitalparametern ein maximales Intervall von 4 Stunden vorsieht. | |||
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Aktuelle Version vom 16. Juni 2026, 09:24 Uhr
1. Anfrage vom: 16.02.2016
Stand:
2. Problembeschreibung:
Kodierung der Intensivmerkmale des OPS 9-61 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen.
3. Frage:
Vitalgefährdung durch somatische Komplikationen
• Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn eine Überwachung der Vitalparameter und der Vigilanz engmaschig erfolgt
Was bedeutet für Sie engmaschig?
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
OPS 9-61 Intensivbehandlung
Antwort
Der Begriff der "engmaschigen Überwachung" bei einer Vitalgefährdung durch somatische Komplikationen ist im OPS-Kode nicht geregelt. Zeitintervalle zur Überwachung sind im Einzelfall in Abhängigkeit von der individuellen Gefährdung festzulegen. Orientierend kann hier auf die Schlaganfall-Komplexbehandlung 8-981 verwiesen werden, die für die Überwachung von Vitalparametern ein maximales Intervall von 4 Stunden vorsieht.
(Stand 04.04.2016)
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