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Siehe hierzu [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/faq/ops/kapitel_8/ops-anleitung-intensivmedizin-8009.pdf „Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung“] des DIMDI. | Siehe hierzu [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/faq/ops/kapitel_8/ops-anleitung-intensivmedizin-8009.pdf „Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung“] des DIMDI. | ||
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Aktuelle Version vom 4. April 2016, 09:27 Uhr
Schlagworte: Flüssigkeitsersatz
Erstellt: 24.02.2016
Aktualisiert:
Problem/Erläuterung
Bei der Berechnung der Aufwandspunkte für die OPS-Kodes 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) und 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) wird als Leistung ein „Flüssigkeitsersatz in hohen Mengen (> 5 l/24 Std.)“ erfasst.
Schließt die Berechnung auch die Flüssigkeitsmengen ein, die oral oder enteral (über Sonde) verabreicht werden?
Kodierempfehlung SEG-4:
Oral oder enteral verabreichte Flüssigkeiten werden nicht für die Berechnung herangezogen. Es ist nur der parenterale Ersatz von Flüssigkeiten zu berücksichtigen.
Siehe hierzu „Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung“ des DIMDI.
Kommentierung FoKA:
Konsens (Stand 04.04.2016)
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