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== Antwort ==
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Ein Bett, das eine seitliche Lagerung um jeweils 30° ermöglicht, ist ein Rotationsbett und somit ein Spezialbett im Sinne des OPS-Kodes 8-390.0.
Ein Bett, das eine seitliche Lagerung um jeweils 30° ermöglicht, ist ein Rotationsbett und somit ein Spezialbett im Sinne des OPS-Kodes [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2017/block-8-31...8-39.htm#code8-390 8-390.0].


Für das Ausmaß der Rotation gibt es keine klassifikatorischen Vorgaben.
Für das Ausmaß der Rotation gibt es keine klassifikatorischen Vorgaben.


Bei Einsatz des angefragten Bettentyps ist die Kodierung gerechtfertigt.<br>
Bei Einsatz des angefragten Bettentyps ist die Kodierung gerechtfertigt.<br>
(16.02.2017)
(Stand: 16.02.2017)


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Aktuelle Version vom 6. März 2017, 14:46 Uhr

1. Anfrage vom: 28.11.2016

Stand: 16.02.2017


2. Problembeschreibung:

Lagerung im Spezialbett ( Rotationsbett) Wir haben für einen Patienten den angeführten OPS in 2015 abgerechnet. Dieses wurde durch den MDK mehrmals gestrichen. Es handelt sich lt. Firma Wissner- Bosserhoff um ein Intensivbett multicare mit einer automatischen lateralen Schwenkung von 30° zu jeder Bettseite, was einem Rotationswinkel von 60° entspricht, also um ein Rotationsbett.

Der MDK und die Krankenkasse begründen die Ablehnung wie folgt: Ein Rotationsbett setzt die Drehung seitlich von mindestens 62° voraus, eigentlich bis 90°. Dazu muss der Patient jedoch sediert sein. Im Sandwichbett bis 180°. Die Rotationsbetten sind für ARDS Pat. gedacht oder schwere pulmonale Komplikationen.

Im OPS lassen sich allerdings keine spezifischen Ausführungen dazu finden.


3. Frage:

Kann die Anwendung des Spezialbettes kodiert werden?

4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

OPS 8-390.0

Antwort

Ein Bett, das eine seitliche Lagerung um jeweils 30° ermöglicht, ist ein Rotationsbett und somit ein Spezialbett im Sinne des OPS-Kodes 8-390.0.

Für das Ausmaß der Rotation gibt es keine klassifikatorischen Vorgaben.

Bei Einsatz des angefragten Bettentyps ist die Kodierung gerechtfertigt.
(Stand: 16.02.2017)


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