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+ | PaO2/FiO2 [mmHg]: Die Werte sind nur zur Berechnung heranzuziehen, wenn der Patient entsprechend den Kodierrichtlinien beatmet ist. Der PaO2 wird arteriell oder kapillär | ||
+ | bestimmt und nicht anhand der Pulsoxymetrie kalkuliert. Die FiO2 ist dem Beatmungsgerät zu entnehmen. | ||
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+ | Eine Beatmung ist in der DKR 1001 wie folgt definiert:<br/> | ||
+ | "Maschinelle Beatmung („künstliche Beatmung”) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das | ||
+ | Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten. Bei der künstlichen Beatmung ist der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet. Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden." | ||
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+ | Für beide Tage sind die Kriterien einer Beatmung erfüllt und die TISS-/SAPS-Punkte für die Ermittlung des OPS-Kodes für die Intensivkomplexbehandlung zu berücksichtigen. | ||
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Aktuelle Version vom 4. Juni 2018, 10:45 Uhr
Thema: Intensivscore Beatmung postoperativ
1. Anfrage vom: 15.01.2018
Stand: 04.06.2018
2. Problembeschreibung:
Not-OP-Beginn: am 08.01.17 18:00 Uhr, Patient wird postoperativ intubiert und beatmet auf der ITS um 20:00 Uhr aufgenommen. Extubation erfolgt am Folgetag 09.01. um 11:30 Uhr, weitere Behandlung für 5 Tage auf der Intensivstation.
Gemäß DKR sind die Beatmungsstunden nicht zu zählen, da die Beatmung wegen einer Operation begonnen und innerhalb von 24 Stunden beendet wurde.
Durch den MDK werden bei der TISS10/SAPSII-Ermittlung die Punkte für die Beatmung und das SpO2/fiO2-Verhältnis nicht akzeptiert, da es sich nicht um eine Beatmung im Sinne der Kodierrichtlinie gehandelt habe.
3. Frage:
Sind TISS10/SAPSII-Punkte für Beatmung auch dann zu erfassen, wenn bei Beachtung der Kodierrichtlinien Beatmungsstunden nicht zu zählen sind.
4. ggf. Lösungsansatz:
Die Regeln für die Erfassung der TISS10/SAPSII-Punkte beinhalten keine Einschränkungen.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Die Ausfüllhinweise des DIMDI zur Erfassung der TISS-/SAPS-Aufwandspunkte lauten wie folgt:
TISS-Parameter
Apparative Beatmung: Hier ist die invasive oder nicht invasive Beatmung entsprechend den Kodierrichtlinien mit zugelassenen Beatmungsgeräten gemeint. Die Führung eines Beatmungsprotokolls ist obligat.
SAPS II
PaO2/FiO2 [mmHg]: Die Werte sind nur zur Berechnung heranzuziehen, wenn der Patient entsprechend den Kodierrichtlinien beatmet ist. Der PaO2 wird arteriell oder kapillär
bestimmt und nicht anhand der Pulsoxymetrie kalkuliert. Die FiO2 ist dem Beatmungsgerät zu entnehmen.
Eine Beatmung ist in der DKR 1001 wie folgt definiert:
"Maschinelle Beatmung („künstliche Beatmung”) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das
Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten. Bei der künstlichen Beatmung ist der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet. Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden."
Für beide Tage sind die Kriterien einer Beatmung erfüllt und die TISS-/SAPS-Punkte für die Ermittlung des OPS-Kodes für die Intensivkomplexbehandlung zu berücksichtigen.
(Stand: 04.06.2018)
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