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Wenn eine Bezeichnung benutzt wird, die nicht in den ICD-10-Verzeichnissen auffindbar ist, sind darin verfügbare alternative Bezeichnungen zu prüfen. Sofern keine andere Beschreibung zur Verfügung steht, ist für die Verschlüsselung eine der folgenden Strategien anzuwenden: | Wenn eine Bezeichnung benutzt wird, die nicht in den ICD-10-Verzeichnissen auffindbar ist, sind darin verfügbare alternative Bezeichnungen zu prüfen. Sofern keine andere Beschreibung zur Verfügung steht, ist für die Verschlüsselung eine der folgenden Strategien anzuwenden: | ||
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+ | '''Beispiel 3''' | ||
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+ | <td>Diagnose:</td> <td>37 Jahre alter Mann mit subluxierter Katarakt</td> | ||
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+ | <td>Kode:</td> <td>H26.9</td><td>''Katarakt, nicht näher bezeichnet''</td> | ||
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+ | Im Alphabetischen Verzeichnis gibt es unter Katarakt keinen Unterbegriff „subluxiert” und keinen Untereintrag „- näher bez. a.n.k.”. Deshalb ist H26.9 die korrekte Schlüsselnummer. | ||
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Aktuelle Version vom 20. Mai 2020, 08:38 Uhr
D009a „Sonstige” und „nicht näher bezeichnete” Schlüsselnummern
Die Resteklasse „Sonstige …” ist dann bei der Kodierung zu verwenden, wenn eine genau bezeichnete Krankheit vorliegt, für die es aber in der ICD-10 keine eigene Klasse gibt.
Die Resteklasse „Nicht näher bezeichnete …” ist dann zu verwenden, wenn eine Krankheit nur mit ihrem Oberbegriff, wie z.B. Katarakt, beschrieben ist und/oder eine weitere Differenzierung nach den Klassifikationskriterien der ICD-10 an entsprechender Stelle nicht möglich ist (siehe Beispiel 3).
„Sonstige” und „nicht näher bezeichnete” Schlüsselnummern bzw. „Resteklassen” haben im Allgemeinen eine spezifische Kennzeichnung.
Auf der vierstelligen Ebene ist die Zuordnung in der Regel wie folgt:
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Beispiel 1 Ein Patient wurde aufgenommen zwecks Insertion von Paukenröhrchen bei Seromukotympanon. Die Operation wurde aus technischen Gründen verschoben.
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Gelegentlich werden die zwei Resteklassen „.8” und „.9” in einer Schlüsselnummer kombiniert und beinhalten sowohl „sonstige” als auch „nicht näher bezeichnete” Zustände.
Auf der fünfstelligen Ebene ist die Zuordnung nicht einheitlich.
Die Resteklassen dürfen nicht verwendet werden, um Diagnosen „aufzufangen”, die scheinbar nicht anderenorts klassifiziert sind. Die ICD-10-Verzeichnisse sind zu verwenden, um die korrekte Schlüsselnummer-Zuordnung zu bestimmen (s.a. DKR D013 Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen und DKR D014 Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen).
Wenn eine Bezeichnung benutzt wird, die nicht in den ICD-10-Verzeichnissen auffindbar ist, sind darin verfügbare alternative Bezeichnungen zu prüfen. Sofern keine andere Beschreibung zur Verfügung steht, ist für die Verschlüsselung eine der folgenden Strategien anzuwenden:
Beispiel 2
Es gibt im Alphabetischen Verzeichnis unter Leukoplakie keinen Unterbegriff „Augenlid”. Deshalb muss unter dem Begriff „Krankheit” nachgeschlagen werden. Dort findet man: Krankheit – Auge, Augen- H57.9 – – Lid- H02.9 – – – näher bez. a.n.k. H02.8 Da die Leukoplakie eine „näher bezeichnete Krankheit” ist und im Alphabetischen Verzeichnis ein entsprechender Hinweis angegeben ist, ist H02.8 die korrekte Schlüsselnummer. |
Beispiel 3
Im Alphabetischen Verzeichnis gibt es unter Katarakt keinen Unterbegriff „subluxiert” und keinen Untereintrag „- näher bez. a.n.k.”. Deshalb ist H26.9 die korrekte Schlüsselnummer. |
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Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs