Anfrage P0015: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „'''Thema:''' Kodierung [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-f00-f09.htm#F06 F06] vs Demenz _ HD '''1. An…“)
 
 
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Thema:''' Kodierung [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-f00-f09.htm#F06 F06] vs Demenz _ HD
+
'''Thema:''' Intensivmerkmal: Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung
  
'''1. Anfrage vom:'''  26.05.2020
+
'''1. Anfrage vom:'''  11.03.2020
  
'''Stand:'''  
+
'''Stand:''' 20.04.2021
 
    
 
    
  
 
'''2. Problembeschreibung:'''  
 
'''2. Problembeschreibung:'''  
  
Bei affektiven Störungen bei Demenz ( Alzheimer Demenz & Misch Demenzen) wird in unserer Psychatrie die Kodierung der [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-f00-f09.htm#F06 F06]  als Hauptdiagnose präferiert. Dies ist geschichtlich gewachsen mit dem Hintergrund ,dass im psychatrischen Bereich eine F- Diagnose als Hauptdiagnose zu wählen sei.  Nun steht dies im Widerspruch zu den Kodierrichtlinien und dem Exkl. der [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-f00-f09.htm#F06 F06]. Nach Interpretation der DKR müsste die [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-f00-f09.htm#F00 F00-F03] als Sekundärschlüssel / Sternschlüssel gewählt werden und der Hauptdiagnose in dem Fall eine G- Diagnose (Alzheimer Demenz) angehängt werden.
+
Intensivmerkmal: Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung (z.B. Stürze ohne Fremdeinfluss oder durchgängige Nahrungsverweigerung bei Demenz).  
 +
Die Beispiele in Klammern sind ja lediglich Beispiele.  
 +
 
  
  
 
'''3. Frage:'''  
 
'''3. Frage:'''  
  
Ist es im PEPP Bereich zulässig, dass eine G- Diagnose (Alzheimer Demenz & Misch Demenzen) als Hauptdiagnose gewählt wird? Muss im PEPP- Bereich zwingend eine F - Diagnose als Hauptdiagnose gewählt werden? Trifft die [https://foka.medizincontroller.de/index.php/KDE-568 KDE 568] auch auf Alzheimer- und Mischdemenzen zu?  
+
Psychotische Patienten sind realitätsverkennend, kann dann das o.g. Merkmal vergeben werden, denn sie sind ja nicht unbedingt auch (akut) selbstgefährdend? Patienten, die unter Drogen stehen, sind realitätsverkennend, aber sind sie deshalb auch (akut) selbstgefährdend? Ein Patient in einer akuten Psychose wird stationär ins Isolierzimmer aufgenommen und zeigt sich aufgrund der Reizabschirmung und der engmaschigen Betreuung (keine 1:1) zwar immer noch psychotisch eingebunden, äußert aber keine selbstgefährdenden Gedanken/vollzieht keine selbstgefährdenden Handlungen. Darf das Merkmal vergeben werden?
 +
Liegt der Schwerpunkt bei diesem Merkmal auf der fehlenden Orientierung//Realitätsverkennung oder auf der akuten Selbstgefährdung? Oder wiegt beides gleich schwer?  
 +
  
  
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''  
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''  
  
Kodierung der G-Diagnose als Hauptdiagnose und Kodierung der F00-F03 als Nebendiagnose mit Kreuz - Stern- Verschlüsselung.  
+
Wie immer kann es von der Dokumentation abhängig gemacht werden.
 +
Liegt der Schwerpunkt auf der akuten Selbstgefährdung, dann sollte zu der Realitätsverkennung dokumentiert werden, dass der Patient z.B. nur aufgrund der Reizabschirmung/Isolierung/Fixierung von einer Selbstgefährdung abgehalten werden kann, oder sein Verhalten/seine Stimmung nicht einschätzbar ist.
 +
Liegt der Schwerpunkt auf der fehlenden Orientierung/Realitätsverkennung, reicht die Doku des psychotischen Patienten/des unter Drogeneinfluss stehenden Patienten/ ...  aus, ggf. selbstgefährdende Aspekte würden sich aus dem Krankheitsbild selbst und der Doku. ergeben.  
 +
 
  
  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
  
[https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-f00-f09.htm#F06 F06]; [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-f00-f09.htm#F00 F00-F03]; [https://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_D012i PD012a]; [https://foka.medizincontroller.de/index.php/KDE-568 KDE 568]
+
OPS Kode [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2020/block-9-60...9-64.htm#code9-61 9-61]: Intensivbehandlung bei Erwachsenen
 
+
  
 
== Antwort ==
 
== Antwort ==
  
...
+
Im Wortlaut des OPS wird das Merkmal wie folgt beschrieben: "''Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung (z.B. Stürze ohne Fremdeinfluss oder durchgängige Nahrungsverweigerung bei Demenz)''".
 +
 
 +
Somit stellt sich hier nicht die Frage, was schwerer wiegt, sondern ob die Selbstgefährdung kausal durch die fehlende Orientierung/Realitätsverkennung verursacht wurde. Es sind deshalb beide Aspekte und deren Zusammenhang in der Dokumentation nachzuweisen. Solange die eingeleitete Therapie und die Art der Unterbringung wegen unveränderten psychotischer Symptomatik erforderlich ist, damit die Selbstgefährdung nicht realisiert wird, ist das Merkmal erfüllt. Das Vorliegen der Merkmale ist täglich zu überprüfen und zu dokumentieren.
 +
 
 +
(Stand: 20.04.2021)
  
 
----
 
----
  
Zurück zu [[Anfrage P0013]]
+
Zurück zu [[Anfrage P0014]]
  
Weiter zu [[Anfrage P0015]]
+
Weiter zu [[Anfrage P0016]]
  
 
Zurück zur [http://foka.medizincontroller.de/index.php/Anfrage-PEPP Anfragen PEPP] Übersicht
 
Zurück zur [http://foka.medizincontroller.de/index.php/Anfrage-PEPP Anfragen PEPP] Übersicht

Aktuelle Version vom 20. April 2021, 15:54 Uhr

Thema: Intensivmerkmal: Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung

1. Anfrage vom: 11.03.2020

Stand: 20.04.2021


2. Problembeschreibung:

Intensivmerkmal: Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung (z.B. Stürze ohne Fremdeinfluss oder durchgängige Nahrungsverweigerung bei Demenz). Die Beispiele in Klammern sind ja lediglich Beispiele.


3. Frage:

Psychotische Patienten sind realitätsverkennend, kann dann das o.g. Merkmal vergeben werden, denn sie sind ja nicht unbedingt auch (akut) selbstgefährdend? Patienten, die unter Drogen stehen, sind realitätsverkennend, aber sind sie deshalb auch (akut) selbstgefährdend? Ein Patient in einer akuten Psychose wird stationär ins Isolierzimmer aufgenommen und zeigt sich aufgrund der Reizabschirmung und der engmaschigen Betreuung (keine 1:1) zwar immer noch psychotisch eingebunden, äußert aber keine selbstgefährdenden Gedanken/vollzieht keine selbstgefährdenden Handlungen. Darf das Merkmal vergeben werden? Liegt der Schwerpunkt bei diesem Merkmal auf der fehlenden Orientierung//Realitätsverkennung oder auf der akuten Selbstgefährdung? Oder wiegt beides gleich schwer?


4. ggf. Lösungsansatz:

Wie immer kann es von der Dokumentation abhängig gemacht werden. Liegt der Schwerpunkt auf der akuten Selbstgefährdung, dann sollte zu der Realitätsverkennung dokumentiert werden, dass der Patient z.B. nur aufgrund der Reizabschirmung/Isolierung/Fixierung von einer Selbstgefährdung abgehalten werden kann, oder sein Verhalten/seine Stimmung nicht einschätzbar ist. Liegt der Schwerpunkt auf der fehlenden Orientierung/Realitätsverkennung, reicht die Doku des psychotischen Patienten/des unter Drogeneinfluss stehenden Patienten/ ... aus, ggf. selbstgefährdende Aspekte würden sich aus dem Krankheitsbild selbst und der Doku. ergeben.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

OPS Kode 9-61: Intensivbehandlung bei Erwachsenen

Antwort

Im Wortlaut des OPS wird das Merkmal wie folgt beschrieben: "Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung (z.B. Stürze ohne Fremdeinfluss oder durchgängige Nahrungsverweigerung bei Demenz)".

Somit stellt sich hier nicht die Frage, was schwerer wiegt, sondern ob die Selbstgefährdung kausal durch die fehlende Orientierung/Realitätsverkennung verursacht wurde. Es sind deshalb beide Aspekte und deren Zusammenhang in der Dokumentation nachzuweisen. Solange die eingeleitete Therapie und die Art der Unterbringung wegen unveränderten psychotischer Symptomatik erforderlich ist, damit die Selbstgefährdung nicht realisiert wird, ist das Merkmal erfüllt. Das Vorliegen der Merkmale ist täglich zu überprüfen und zu dokumentieren.

(Stand: 20.04.2021)


Zurück zu Anfrage P0014

Weiter zu Anfrage P0016

Zurück zur Anfragen PEPP Übersicht