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Aktuelle Version vom 27. Oktober 2020, 16:12 Uhr
Schlagwort: Mastektomie, prophylaktische, Familienanamnese – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 20.06.2016
Aktualisiert:
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 06.10.2020
Problem/Erläuterung
Der stationäre Aufenthalt einer 35-jährigen Frau mit nachgewiesener BRCA1- Mutation und positiver Familienanamnese erfolgt zur prophylaktischen Mastektomie.
Was ist die Hauptdiagnose?
Kann Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien als Nebendiagnose angegeben werden?
Kodierempfehlung SEG-4:
Hauptdiagnose ist gemäß DKR 1205 der „Zustand“ Brustkrebs in der Familienanamnese, also Z80.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Familienanamnese.
Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien als Nebendiagnose ist nicht korrekt, da eine Genmutation und keine Chromosomenanomalie vorliegt.
25.08.2016 Eindeutige DKR, Z40.00 als Hauptdiagnose nicht nachvollziehbar. Kein Änderungsbedarf.
Kommentierung FoKA:
Dissens (04.07.2016)
Bei nachgewiesener Genmutation und einem dadurch auch familienanamnestisch erhöhten Brustkrebsrisiko ist als Hauptdiagnose Z40.00 Prophylaktische Operation an der Brustdrüse [Mamma] zu verschlüsseln.
Die Genmutation selbst ist nicht verschlüsselbar.
Entscheidung Schlichtungsausschuss (06.10.2020)
Erfolgt die Aufnahme zur prophylaktischen Operation der Brust bei nachgewiesener BRCA1-Mutation undpositiver Familienanamnese und findet sich im Resektat keine maligne Neubildung ist Z80.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Familienanamnese als Hauptdiagnose anzugeben. Der Kode Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalienkann im vorliegenden Fall nicht als Nebendiagnose angegeben werden.
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