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Für die Ergebnisse der Messverfahren ist der Bezugspunkt der Meßgröße entscheidend und nicht die Art der Probe. Die Analyse ermittelt die Konzentration im Serum. Dabei ist es sekundär in welchem Analyt des Blutes diese bestimmt wird.<br>Die Analyseergebnisse aus den point-of-Care Geräten dürfen für die Ermittlung des SAPS-II herangezogen werden.<br><br>
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Aktuelle Version vom 31. Januar 2022, 15:19 Uhr

Thema: Berücksichtigung von Blutwerten aus Blutgasanalysen (BGA) bei der Berechnung des SAPS-Score

1. Anfrage vom: 19.07.2021

Stand: 31.01.2022


2. Problembeschreibung:

Auf Intensivstation erfolgt regelhaft eine Blutgasanalyse aus Vollblut, in deren Rahmen auch Elektrolyte (Natrium, Kalium), Bicarbonat und Bilirubin bestimmt werden. Gemäß „Anleitung zur Dokumentation des SAPS-II-Score und des Core-10-TISS-Score" des DIMDI werden Natrium, Kalium, Harnstoff, Bicarbonat und Bilirubin im Serum erhoben. Wir haben vor einiger Zeit beim DIMDI um Klarstellung gebeten und per E-Mail die Rückmeldung erhalten, dass der Zusatz „im Serum" lediglich der Abgrenzung gegenüber anderen Körperflüssigkeiten diene und auch aus Vollblut bestimmte Blutwerte Berücksichtigung bei der Berechnung des SAPS-Score finden dürfen. Dieser Argumentation folgt der MDK nicht mit der Begründung, eine Abgrenzung gegenüber anderen Körperflüssigkeiten wie Urin mache keinen Sinn und solange diese Klarstellung vom BfArM nicht publiziert sei, würde sie auch keine Anwendung finden.

Es macht jedoch aus mehrfacher Sicht keinen Sinn, auf Blutwerten „aus Serum" zu beharren:

- Die Referenzbereiche von Vollblut, Serum und Blutplasma unterscheiden sich nur minimal.

- Auf Blutwerten aus Serum zu beharren, würde bedeuten, dass auch Blutwerte aus Heparinplasma nicht anerkannt würden.

- Das BfArM schreibt ja auch nicht vor, mit welchen Labormethoden die Blutwerte bestimmt wurden. Auch hieraus ergeben sich unterschiedliche Referenzbereiche.

- Mit dem Beharren auf Serumwerten würde das BfArM in die Labordiagnostik eingreifen. In vielen Laboren wird die Klinische Chemie entweder aus Plasma oder aus Serum bestimmt (von Spezialuntersuchungen abgesehen). Ein Festlegen auf Bestimmungen rein aus Serum würde einen Eingriff in labordiagnostische Entscheidungen – auch geräteseitig – bedeuten. Wieso sollte das BfArM hieran ein Interesse haben?


3. Frage:

Dürfen für die Berechnung des SAPS-II-Score auch Blutwerte aus (BGA-)Vollblut und Plasma herangezogen werden?


4. ggf. Lösungsansatz:

Änderung der BfArM-Vorgabe „im Serum" auf „im Blut"


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

OPS: 8.98f.*

Antwort

Für die Ergebnisse der Messverfahren ist der Bezugspunkt der Meßgröße entscheidend und nicht die Art der Probe. Die Analyse ermittelt die Konzentration im Serum. Dabei ist es sekundär in welchem Analyt des Blutes diese bestimmt wird.
Die Analyseergebnisse aus den point-of-Care Geräten dürfen für die Ermittlung des SAPS-II herangezogen werden.

(Stand: 31.01.2022)


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