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Bei positivem Schnelltest des Patienten kann die Kodierung nach den Fallkonstellationen 1 und 2 in [https://www.dimdi.de/static/.downloads/deutsch/kodierempfehlung-sars-cov-2-covid-19-20200716-20210422.pdf Kodierempfehlung zu Fallkonstellationen im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen SARS-CoV-2/COVID-19] vorgenommen werden.<br>
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Die Testergebnisse anderer Patienten spielen für die Abbildung bei Vorliegen eines positiven COVID-19 Nachweises keine Rolle.<br>
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Das BfArM verweist auf die Empfehlungen des RKI zum Nachweis des Erregers [[https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html?nn=2386228#doc13490982bodyText7]]. Dort stehen für den Erregernachweis die direkten Nachweise im Schnelltest und die PCR-Untersuchungen gleichberechtigt nebeneinander.<br>
  
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Aktuelle Version vom 18. Januar 2024, 16:27 Uhr

1. Thema: U07.1 COVID-19, Virus nachgewiesen

Anfrage vom: 10.01.2024

Stand: 18.01.2024


2. Problembeschreibung:

Bei einem Patienten mit Erkältungssymptomen wird ein PoC- Schnelltest durchgeführt, der ein positives Testergebnis ausweist. Ein weiterer PCR- Test wird nicht durchgeführt.


3. Frage:

Kann aufgrund positivem Schnelltest U07.1 kodiert werden?
Wie wird das Testergebnis gewertet, wenn sich auf der Station bereits mehrere positiv auf COVID-19-getetstete und erkrankte Fälle befinden, kann dann U07.1 ohne Nachweis eines positiven PCR- Test kodiert werden?


4. ggf. Lösungsansatz:

Änderungsvorschlag der DKR für 2025 im Rahmen des Vorschlagsverfahrens: ersatzlose Streichung des oben markierten Nebensatzes, da der Text auch ohne diesen alle zu regelnden Inhalte enthält.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

ICD-10-GM Kodierempfehlung zu Fallkonstellationen im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen SARS-CoV-2/COVID-19 (dimdi.de) – Interpretation labordiagnostischer Test? Klinische Interpretation?


Antwort

Bei positivem Schnelltest des Patienten kann die Kodierung nach den Fallkonstellationen 1 und 2 in Kodierempfehlung zu Fallkonstellationen im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen SARS-CoV-2/COVID-19 vorgenommen werden.
Die Testergebnisse anderer Patienten spielen für die Abbildung bei Vorliegen eines positiven COVID-19 Nachweises keine Rolle.
Das BfArM verweist auf die Empfehlungen des RKI zum Nachweis des Erregers [[1]]. Dort stehen für den Erregernachweis die direkten Nachweise im Schnelltest und die PCR-Untersuchungen gleichberechtigt nebeneinander.

(Stand: 18.01.2024)


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