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DKR P004f | DKR [https://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_P004f P004f] ''Nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur''<br> | ||
OPS 8-839.46 – Implantation einer linksventrikulären axialen Pumpe<br> | OPS [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2026/block-8-80...8-85.htm#code8-839 8-839.46] – ''Implantation einer linksventrikulären axialen Pumpe''<br> | ||
OPS 8-839.47 – Implantation einer rechtsventrikulären axialen Pumpe<br> | OPS [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2026/block-8-80...8-85.htm#code8-839 8-839.47] – ''Implantation einer rechtsventrikulären axialen Pumpe''<br> | ||
OPS 8-839.48 – Entfernung einer linksventrikulären axialen Pumpe<br> | OPS [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2026/block-8-80...8-85.htm#code8-839 8-839.48] – ''Entfernung einer linksventrikulären axialen Pumpe''<br> | ||
OPS 8-839.49 – Entfernung einer rechtsventrikulären axialen Pumpe<br> | OPS [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2026/block-8-80...8-85.htm#code8-839 8-839.49] – ''Entfernung einer rechtsventrikulären axialen Pumpe''<br> | ||
OPS 8-83a.3_ – Dauer der Behandlung mit einer transvasal platzierten axialen Pumpe zur Kreislaufunterstützung | OPS [https://klassifikationen.bfarm.de/ops/kode-suche/htmlops2026/block-8-80...8-85.htm#code8-83a 8-83a.3_] – ''Dauer der Behandlung mit einer transvasal platzierten axialen Pumpe zur Kreislaufunterstützung'' | ||
== Antwort == | == Antwort == | ||
... | Gemäß DKR P001 gilt: "Alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, sind zu kodieren.". Mit dem Tod gilt ein Patient als Entlassen. Die Entfernung eines herzunterstützenden Systems nach der Entlassung ist nicht separat zu kodieren. | ||
(Stand: .. | (Stand: 17.06.2026) | ||
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Aktuelle Version vom 17. Juni 2026, 16:54 Uhr
1. Thema: Kodierung eines Entfernungscodes bei Versterben eines Patienten während der Anwendung eines temporären Herzunterstützungssystems
Anfrage vom: 11.06.2026
Stand: 17.06.2026
2. Problembeschreibung:
Ein Patient wird mit einem temporären Herzunterstützungssystem (z. B. Impella) behandelt und verstirbt unter laufender Therapie.
Im Rahmen der Fallkodierung stellt sich die Frage, ob zusätzlich zur Implantation auch ein OPS-Code für die Entfernung des Systems zu kodieren ist, obwohl die Therapie faktisch durch den Tod des Patienten beendet wurde und keine aktive Explantation im eigentlichen Sinne erfolgt.
In den Deutschen Kodierrichtlinien – insbesondere unter DKR P004f „Nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur" – konnte hierzu keine eindeutige Regelung gefunden werden.
3. Frage:
Ist bei Versterben eines Patienten bei laufender Unterstützung mit einem temporären Herzunterstützungssystem genauso ein Entfernungscode zu kodieren? Beziehungsweise: - setzt die Kodierung eines Entfernungscodes eine aktive Explantation voraus oder - kann/muss der Entfernungscode auch bei Versterben ohne aktive Explantation kodiert werden?
4. ggf. Lösungsansatz:
Aus unserer Sicht könnte argumentiert werden, dass zur vollständigen Abbildung der Therapie eines temporären Herzunterstützungssystems grundsätzlich die Implantation, die Dauer der Anwendung als auch die Entfernung zu kodieren sind und der Entfernungscode damit regelhaft Bestandteil der vollständigen Prozedurenkodierung ist.
Unklar ist jedoch, ob dies auch in Fällen gilt, in denen die Therapie durch Versterben des Patienten beendet wird.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
DKR P004f Nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur
OPS 8-839.46 – Implantation einer linksventrikulären axialen Pumpe
OPS 8-839.47 – Implantation einer rechtsventrikulären axialen Pumpe
OPS 8-839.48 – Entfernung einer linksventrikulären axialen Pumpe
OPS 8-839.49 – Entfernung einer rechtsventrikulären axialen Pumpe
OPS 8-83a.3_ – Dauer der Behandlung mit einer transvasal platzierten axialen Pumpe zur Kreislaufunterstützung
Antwort
Gemäß DKR P001 gilt: "Alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, sind zu kodieren.". Mit dem Tod gilt ein Patient als Entlassen. Die Entfernung eines herzunterstützenden Systems nach der Entlassung ist nicht separat zu kodieren.
(Stand: 17.06.2026)
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