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Die kompetente Formulierung des OPS, der Struktur- und Mindestmerkmale liegt in der Zuständigkeit des BfArM. Die sozialgerichliche Beurteilung beruft sich in vielen Entscheidungen auf die wortlautgetreue Auslegung der Kataloge. Durch die SEG-4 KDE 619 ist eine aus verschiedenen Perspektiven akzeptierte Auslegungsempfehlung getroffen worden, die die klinische Realität berücksichtigt.<br>
Durch die Entscheidung S20260001 des Schlichtungsausschuss Bund wurde eine verbindliche Regelung geschaffen, die in ihrer möglichen Rechtsfolge weder ökonomisch noch medizinisch noch prozessual-organisatorisch nachvollziehbar ist (Stellungnahme Entscheidung [https://www.medizincontroller.de/wp-content/uploads/dokumente/info/stellungnahmen_der_dgfm/dgfm_stellungnahme_foka_bsa_entscheidung_s20260001_260821.pdf S20260001] FoKA).<br><br>Bis zu einer möglichen Anpassung durch die Selbstverwaltungspartner wird dringend empfohlen, die im OPS geforderte "tägliche Visite" auf den Kalendertag und somit sowohl auf Aufnahme- als auch Entlasstag zu beziehen.


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(Stand: 30.09.2026)


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Aktuelle Version vom 30. September 2026, 16:31 Uhr

1. Thema: Kodierung OPS 8-98f

Anfrage vom: 02.09.2026

Stand: 30.09.2026


2. Problembeschreibung:

Das Problem ist eine tägliche Visite durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin grundsätzlich an jedem Kalendertag des Intensivaufenthalte zwingend erforderlich- dies schließt den Aufnahme - und Entlass Tag vollumfänglich ein.


3. Frage:

Inwieweit ist die Kodier Empfehlung KDE-619 von 2024 bezüglich Spätaufnahme nach der Entscheidung S20260001 des Schlichtungsausschusses noch gültig?

Wie sollte auf diesbezüglich negative MD-Gutachten reagiert werden?


4. ggf. Lösungsansatz:

Sicherheitshalber Dokumentation der Visite auch am Aufnahme -und Entlasstag.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Entscheidung S20260001 Schlichtungsausschuss Bund,

SEG-4 KDE 619


Antwort

Die kompetente Formulierung des OPS, der Struktur- und Mindestmerkmale liegt in der Zuständigkeit des BfArM. Die sozialgerichliche Beurteilung beruft sich in vielen Entscheidungen auf die wortlautgetreue Auslegung der Kataloge. Durch die SEG-4 KDE 619 ist eine aus verschiedenen Perspektiven akzeptierte Auslegungsempfehlung getroffen worden, die die klinische Realität berücksichtigt.
Durch die Entscheidung S20260001 des Schlichtungsausschuss Bund wurde eine verbindliche Regelung geschaffen, die in ihrer möglichen Rechtsfolge weder ökonomisch noch medizinisch noch prozessual-organisatorisch nachvollziehbar ist (Stellungnahme Entscheidung S20260001 FoKA).

Bis zu einer möglichen Anpassung durch die Selbstverwaltungspartner wird dringend empfohlen, die im OPS geforderte "tägliche Visite" auf den Kalendertag und somit sowohl auf Aufnahme- als auch Entlasstag zu beziehen.

(Stand: 30.09.2026)


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