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+ | Die Aufnahme des Neugeborenen erfolgte wegen Dyspnoe. [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-p20-p29.htm#P22 P22.0] Atemnotsyndrom ''[Respiratory distress syndrome] des Neugeborenen'' wurde als zugrundeliegende Erkrankung festgestellt und ist deshalb als Hauptdiagnose zu kodieren. Im weiteren Verlauf entwickelte sich ein respiratorisches Versagen, das das Patientenmanagement beeinflusst hat (Beatmungspflicht). Dieses ist mit [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-p20-p29.htm#P28 P28.5] ''Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen'' als Nebendiagnose zu | ||
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Aktuelle Version vom 30. August 2013, 09:41 Uhr
Schlagwort: Neugeborenes, Atemnotsyndrom, Respiratorisches Versagen
Stand: 2008-01-08
Aktualisiert: 2007-10-30
Problem/Erläuterung
Ein Neugeborenes wird wegen Dyspnoe in einem Perinatalzentrum aufgenommen. Als Ursache zeigt sich ein Atemnotsyndrom II. bis III. Grades (Einteilung nach Gideon). Im weiteren Verlauf verschlechtert sich die respiratorische Situation, das Neugeborene wird beatmungspflichtig. Wie lautet die korrekte Kodierung?
Kodierempfehlung
Die Aufnahme des Neugeborenen erfolgte wegen Dyspnoe. P22.0 Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrome] des Neugeborenen wurde als zugrundeliegende Erkrankung festgestellt und ist deshalb als Hauptdiagnose zu kodieren. Im weiteren Verlauf entwickelte sich ein respiratorisches Versagen, das das Patientenmanagement beeinflusst hat (Beatmungspflicht). Dieses ist mit P28.5 Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen als Nebendiagnose zu kodieren.
Hinweis: Auch wenn sich P28.5 Respiratorisches Versagen beim Neugeborenen als Exklusivum unter der Überschrift der ICD-Kategorie P22.- Atemnot [Respiratory distress] beim Neugeborenen findet, schließt dies die zusätzliche Kodierung nicht grundsätzlich aus. Im vorliegenden Fall entwickelte sich das beatmungspflichtige respiratorische Versagen erst im Verlauf. Es handelt sich nicht um ein Symptom, das im Regelfall mit der zugrundeliegenden Erkrankung vergesellschaftet ist und stellt in diesem Fall ein eigenständiges wichtiges Problem dar (Beatmungspflicht).
Kommentar FoKA
Konsens
Hinweis
Siehe auch DKR 1604a
Rückmeldung SEG 4
Übereinstimmung
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