DKR D008b: Unterschied zwischen den Versionen
(14 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
=== Entlassung nach Hause === | === Entlassung nach Hause === | ||
− | Wenn Untersuchungen vorgenommen, aber '''keine''' Behandlung in Bezug auf die Verdachtsdiagnose eingeleitet wurde, ist/sind das/die '''Symptom/e''' zu kodieren (siehe Beispiel 1 und [[DKR D002f|DKR D002]] ''Hauptdiagnose'' | + | Wenn Untersuchungen vorgenommen, aber '''keine''' Behandlung in Bezug auf die Verdachtsdiagnose eingeleitet wurde, ist/sind das/die '''Symptom/e''' zu kodieren (siehe Beispiel 1 und [[DKR D002f|DKR D002]] ''Hauptdiagnose''. |
− | + | ||
+ | <table bgcolor=#F2F2F2><tr><td> | ||
'''Beispiel 1''' | '''Beispiel 1''' | ||
Ein Kind wurde wegen rechtseitigen Schmerzen im Unterbauch mit Verdacht auf Appendizitis aufgenommen. Die Untersuchungen während des stationären Aufenthaltes haben die Diagnose einer Appendizitis nicht bestätigt. Eine spezifische Behandlung der Appendizitis wurde nicht durchgeführt. | Ein Kind wurde wegen rechtseitigen Schmerzen im Unterbauch mit Verdacht auf Appendizitis aufgenommen. Die Untersuchungen während des stationären Aufenthaltes haben die Diagnose einer Appendizitis nicht bestätigt. Eine spezifische Behandlung der Appendizitis wurde nicht durchgeführt. | ||
− | Hauptdiagnose: [ | + | <table cellspacing=4 cellpadding=4 cellpadding=4> |
+ | <tr> | ||
+ | <td>Hauptdiagnose:</td> <td>[https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-r10-r19.htm#R10 R10.3]</td> <td>''Schmerzen mit Lokalisation in anderen Teilen des Unterbauches''</td> | ||
+ | </tr> | ||
+ | </table> | ||
+ | </td></tr></table> | ||
Zeile 18: | Zeile 23: | ||
− | '''Beispiel 2 ''' | + | <table bgcolor=#F2F2F2><tr><td> |
+ | '''Beispiel 2''' | ||
− | Ein Patient wurde mit Verdacht auf Meningitis wegen starken Kopfschmerzen aufgenommen. Die Untersuchungen während des stationären Aufenthaltes haben die Diagnose einer Meningitis weder bestätigt noch sicher ausgeschlossen. Eine spezifische Behandlung der Meningitis wurde jedoch eingeleitet. | + | Ein Patient wurde mit Verdacht auf Meningitis wegen starken Kopfschmerzen aufgenommen. Die Untersuchungen während des stationären Aufenthaltes haben die Diagnose einer Meningitis weder bestätigt noch sicher ausgeschlossen. Eine spezifische Behandlung der Meningitis wurde jedoch eingeleitet.. |
− | Hauptdiagnose: [ | + | <table cellspacing=4 cellpadding=4 cellpadding=4> |
+ | <tr> | ||
+ | <td>Hauptdiagnose:</td> <td>[https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-g00-g09.htm#G03 G03.9]</td> <td>''Meningitis, nicht näher bezeichnet''</td> | ||
+ | </tr> | ||
+ | </table> | ||
+ | </td></tr></table> | ||
+ | |||
+ | === Verlegung in ein anderes Krankenhaus === | ||
+ | Wenn ein Patient mit einer Verdachtsdiagnose verlegt wird, ist vom verlegenden Krankenhaus die Verdachtsdiagnose-Schlüsselnummer zu kodieren. | ||
+ | |||
+ | Von dem verlegenden Krankenhaus dürfen zur Kodierung nur die zum Zeitpunkt der Verlegung erhältlichen Informationen verwendet werden. Spätere Informationen aus dem Krankenhaus, in welches der Patient verlegt wurde, dürfen die Kodierungsentscheidung nachträglich nicht beeinflussen. | ||
− | |||
− | |||
− | |||
Wird beispielsweise ein Patient mit der Verdachtsdiagnose Meningitis verlegt und der Fall vom verlegenden Krankenhaus als Meningitis kodiert, so ist die Schlüsselnummer für Meningitis vom verlegenden Krankenhaus nachträglich nicht zu ändern. Dies gilt auch dann, wenn vom zweitbehandelnden Krankenhaus der Entlassungsbericht zugesandt wird und sich daraus ergibt, dass der Patient laut Untersuchung keine Meningitis hatte. | Wird beispielsweise ein Patient mit der Verdachtsdiagnose Meningitis verlegt und der Fall vom verlegenden Krankenhaus als Meningitis kodiert, so ist die Schlüsselnummer für Meningitis vom verlegenden Krankenhaus nachträglich nicht zu ändern. Dies gilt auch dann, wenn vom zweitbehandelnden Krankenhaus der Entlassungsbericht zugesandt wird und sich daraus ergibt, dass der Patient laut Untersuchung keine Meningitis hatte. | ||
+ | |||
---- | ---- | ||
− | |||
− | Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, [http:// | + | Zur [[D-017]], [[KDE-65]], [[KDE-69]], [[KDE-77]] |
+ | |||
+ | Zurück zur Übersicht [https://foka.medizincontroller.de/index.php/Allgemeine_Kodierrichtlinien_f%C3%BCr_Krankheiten Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten] | ||
+ | |||
+ | Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, [http://g-drg.de/cms/content/view/full/4258 Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs] | ||
[[Category:DKR]] | [[Category:DKR]] |
Aktuelle Version vom 20. Mai 2020, 08:22 Uhr
D008b Verdachtsdiagnosen
Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind.
Verdachtsdiagnosen werden unterschiedlich kodiert, abhängig davon, ob der Patient nach Hause entlassen oder in ein anderes Krankenhaus verlegt wurde.
Entlassung nach Hause
Wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in Bezug auf die Verdachtsdiagnose eingeleitet wurde, ist/sind das/die Symptom/e zu kodieren (siehe Beispiel 1 und DKR D002 Hauptdiagnose.
Beispiel 1 Ein Kind wurde wegen rechtseitigen Schmerzen im Unterbauch mit Verdacht auf Appendizitis aufgenommen. Die Untersuchungen während des stationären Aufenthaltes haben die Diagnose einer Appendizitis nicht bestätigt. Eine spezifische Behandlung der Appendizitis wurde nicht durchgeführt.
|
Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren.
Beispiel 2 Ein Patient wurde mit Verdacht auf Meningitis wegen starken Kopfschmerzen aufgenommen. Die Untersuchungen während des stationären Aufenthaltes haben die Diagnose einer Meningitis weder bestätigt noch sicher ausgeschlossen. Eine spezifische Behandlung der Meningitis wurde jedoch eingeleitet..
|
Verlegung in ein anderes Krankenhaus
Wenn ein Patient mit einer Verdachtsdiagnose verlegt wird, ist vom verlegenden Krankenhaus die Verdachtsdiagnose-Schlüsselnummer zu kodieren.
Von dem verlegenden Krankenhaus dürfen zur Kodierung nur die zum Zeitpunkt der Verlegung erhältlichen Informationen verwendet werden. Spätere Informationen aus dem Krankenhaus, in welches der Patient verlegt wurde, dürfen die Kodierungsentscheidung nachträglich nicht beeinflussen.
Wird beispielsweise ein Patient mit der Verdachtsdiagnose Meningitis verlegt und der Fall vom verlegenden Krankenhaus als Meningitis kodiert, so ist die Schlüsselnummer für Meningitis vom verlegenden Krankenhaus nachträglich nicht zu ändern. Dies gilt auch dann, wenn vom zweitbehandelnden Krankenhaus der Entlassungsbericht zugesandt wird und sich daraus ergibt, dass der Patient laut Untersuchung keine Meningitis hatte.
Zur D-017, KDE-65, KDE-69, KDE-77
Zurück zur Übersicht Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten
Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs