DKR 1001g: Unterschied zwischen den Versionen
(→Definition) |
(→Hinweis) |
||
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
---- | ---- | ||
− | Zur [[KDE-75]], [[KDE-146]] | + | Zur [[KDE-75]], [[KDE-146]], [[KDE-317]], [[KDE-488]] |
− | Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, [http:// | + | Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, [http://g-drg.de/cms/content/view/full/4258 Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs] |
[[Category:DKR]] | [[Category:DKR]] |
Aktuelle Version vom 1. April 2015, 10:51 Uhr
1001g Maschinelle Beatmung
Definition
Maschinelle Beatmung („künstliche Beatmung”) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Die Atmung wird unterstützt durch das Verstärken oder Ersetzen der eigenen Atemleistung des Patienten. Bei der künstlichen Beatmung ist der Patient in der Regel intubiert oder tracheotomiert und wird fortlaufend beatmet. Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Maskensysteme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden.
...
Hinweis
Siehe auch die jüngere DKR 1001h.
Zur KDE-75, KDE-146, KDE-317, KDE-488
Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs