DKR D009: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 12: Zeile 12:
  
 
[...]
 
[...]
 +
 +
----
 +
Zur [[KDE-333]]
 +
 +
Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, [http://g-drg.de/cms/content/view/full/4258 Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs]
 +
[[Category:DKR]]

Aktuelle Version vom 19. Juni 2015, 10:34 Uhr

D009a „Sonstige” und „nicht näher bezeichnete” Schlüsselnummern

Die Resteklasse „Sonstige ...” ist dann bei der Kodierung zu verwenden, wenn eine genau bezeichnete Krankheit vorliegt, für die es aber in der ICD-10 keine eigene Klasse gibt.

Die Resteklasse „Nicht näher bezeichnete ...” ist dann zu verwenden, wenn eine Krankheit nur mit ihrem Oberbegriff, wie z.B. Katarakt, beschrieben ist und/oder eine weitere Differenzierung nach den Klassifikationskriterien der ICD1-10 an entsprechender Stelle nicht möglich ist (siehe Beispiel 3).

„Sonstige” und „nicht näher bezeichnete” Schlüsselnummern bzw. „Resteklassen” haben im Allgemeinen eine spezifische Kennzeichnung.

Auf der vierstelligen Ebene ist die Zuordnung in der Regel wie folgt:

  • „.0 – .7“ spezifische Krankheiten (im Kapitel XIX „Verletzungen und Vergiftungen” wird „.7” häufig für „multiple Verletzungen” verwendet)
  • „.8“ spezifische Krankheiten, die unter „.0 – .7“ nicht klassifiziert sind (oder „sonstige”)
  • „.9“ „nicht näher bezeichnet”

[...]


Zur KDE-333

Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs