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1. Problembeschreibung:  
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'''1. Problembeschreibung:'''
  
Wiederaufnahme eines Patienten nach radikaler Prostektomie ( C61 ) mit einer infizierten Lymphocele
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Wiederaufnahme eines Patienten nach radikaler Prostektomie ([http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c60-c63.htm#C61 C61]) mit einer infizierten Lymphocele
  
  
2. Frage:  
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'''2. Frage:'''
  
lt.MdK ist die HD C61 ( DKR 0201j ).
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lt.MdK ist die HD [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c60-c63.htm#C61 C61] ( [http://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_0201f DKR 0201] ).
Ich kann mich damit nicht so ganz anfreunden, da es bei der Procedur 5-408.21 zu einer Fehler DRG führt.
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Ich kann mich damit nicht so ganz anfreunden, da es bei der Procedur [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2015/block-5-40...5-41.htm#code5-408 5-408.21] zu einer Fehler DRG führt.
 
Wie ist es richtig?
 
Wie ist es richtig?
  
  
3. ggf. Lösungsansatz:  
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4. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
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Unter Berücksichtigung der Klarstellung des Schlichtungsausschusses Bund gem. § 17c Abs. 3 KHG,AZ 01/2015 vom 04.07.2016, der am 27.07.2016 mit Veröffentlichung in Kraft getreten ist in diesem Beispiel ab 2016 die Lymphocele als Hauptdiagnose und das Prostata-Karzinom als Nebendiagnose zu verschlüsseln
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(Stand 01.02.2019)
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Jegliche Kodierung dient zunächst der Abbildung des klinischen Behandlungsprozesses und sollte so korrekt und spezifisch wie möglich erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob im Ergebnis der Gruppierung des Falls eine Fehler-DRG resultiert.
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Bisher wurde bei der Bearbeitung aller Kodierempfehlungen zur Behandlung von Komplikationen nach Tumorbehandlungen durch den FoKA darauf orientiert, das Karzinom als Hauptdiagnose immer dann zuzuweisen, wenn die Komplikation in einem engen Zusammenhang mit dem Tumor oder dessen Behandlung steht.
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Demzufolge ist auch im genannten Beispiel das Prostata-Karzinom ([http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c60-c63.htm#C61 C61]) als Hauptdiagnose zu wählen.
  
Bei mir wird die DRG 902Z mit einem RG von 1.542 getriggert (2011). Eine Fehler-DRG ist kein Grund für ein Abweichen der DKR. Die Lymphocele steht im direkten Zusammenhang mit der Prostektomie bei Prostata-CA (C61): MDK hat Recht --[[Benutzer:Radeleff|Radeleff]] 12:06, 11. Nov. 2011 (CET)
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(Stand 22.08.2013)
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Das sehe ich genau so: Die Lymphozele ist eine der häufigsten Komplikationen nach rad. Prostatektomie und sie steht somit in direktem Zusammenhang mit dem Tumor. Entsprechend wird eine auf mehrere Eingriffe verteilte chirurgische Behandlung des Malignoms durchgeführt i. S. von DKR 0201. Das Malignom ist HD.
 
--[[Benutzer:Salome|Salome]] 12:51, 11. Nov. 2011 (CET)
 
  
Laut DKR "Neubildungen" ist auch meiner Lesart nach das Carcimon die Hauptdiagnose. Ich habe aber, je nach DRG-Kontext, auch schon anders lautende sozialmedizinische Stellungnahmen des MDK gelesen.
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Für diesen Fall: MDK hat recht.
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[[Benutzer:Schaeg|Schaeg]]
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[[Category:Diagnosen]][[Category:Anfragen]]

Aktuelle Version vom 1. Februar 2019, 12:02 Uhr

1. Problembeschreibung:

Wiederaufnahme eines Patienten nach radikaler Prostektomie (C61) mit einer infizierten Lymphocele


2. Frage:

lt.MdK ist die HD C61 ( DKR 0201 ). Ich kann mich damit nicht so ganz anfreunden, da es bei der Procedur 5-408.21 zu einer Fehler DRG führt. Wie ist es richtig?


3. ggf. Lösungsansatz:


4. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Unter Berücksichtigung der Klarstellung des Schlichtungsausschusses Bund gem. § 17c Abs. 3 KHG,AZ 01/2015 vom 04.07.2016, der am 27.07.2016 mit Veröffentlichung in Kraft getreten ist in diesem Beispiel ab 2016 die Lymphocele als Hauptdiagnose und das Prostata-Karzinom als Nebendiagnose zu verschlüsseln

(Stand 01.02.2019)



Jegliche Kodierung dient zunächst der Abbildung des klinischen Behandlungsprozesses und sollte so korrekt und spezifisch wie möglich erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob im Ergebnis der Gruppierung des Falls eine Fehler-DRG resultiert.

Bisher wurde bei der Bearbeitung aller Kodierempfehlungen zur Behandlung von Komplikationen nach Tumorbehandlungen durch den FoKA darauf orientiert, das Karzinom als Hauptdiagnose immer dann zuzuweisen, wenn die Komplikation in einem engen Zusammenhang mit dem Tumor oder dessen Behandlung steht.

Demzufolge ist auch im genannten Beispiel das Prostata-Karzinom (C61) als Hauptdiagnose zu wählen.

(Stand 22.08.2013)



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