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− | + | Stationäre Aufnahme zur Lungenoberlappenteilresektion wegen eines Lungenrundherdes. In der Vorgeschichte war nach Implantation einer Hüftendoprothese eine Thrombose der Vena tibialis posterior aufgetreten, die medikamentös behandelt worden war. Aktuell keine therapeutischen Maßnahmen bezüglich der Thrombose. In Vorbereitung auf die Lungenoperation wurden eine Phlebosonographie und eine Echokardiographie zur Risikoabklärung durchgeführt. Eine Thrombose war in der Phlebosonographie nicht mehr nachweisbar. Ist die Kodierung von <span style="color:red"> [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-i80-i89.htm#I80 I80.28] ''Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremitäten''</span> als Nebendiagnose korrekt? | |
− | Stationäre Aufnahme zur Lungenoberlappenteilresektion wegen eines Lungenrundherdes. In der Vorgeschichte war nach Implantation einer Hüftendoprothese eine Thrombose der Vena tibialis posterior aufgetreten, die medikamentös behandelt worden war. Aktuell keine therapeutischen Maßnahmen bezüglich der Thrombose. In Vorbereitung auf die Lungenoperation wurden eine Phlebosonographie und eine Echokardiographie zur Risikoabklärung durchgeführt. Eine Thrombose war in der Phlebosonographie nicht mehr nachweisbar. Ist die Kodierung von I80. | + | |
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Aktuelle Version vom 18. Juni 2013, 12:28 Uhr
Schlagwort: Thrombose, anamnestische
Stand : 2011-12-15
Aktualisiert: 2012-01-16
Problem/Erläuterung:
Stationäre Aufnahme zur Lungenoberlappenteilresektion wegen eines Lungenrundherdes. In der Vorgeschichte war nach Implantation einer Hüftendoprothese eine Thrombose der Vena tibialis posterior aufgetreten, die medikamentös behandelt worden war. Aktuell keine therapeutischen Maßnahmen bezüglich der Thrombose. In Vorbereitung auf die Lungenoperation wurden eine Phlebosonographie und eine Echokardiographie zur Risikoabklärung durchgeführt. Eine Thrombose war in der Phlebosonographie nicht mehr nachweisbar. Ist die Kodierung von I80.28 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremitäten als Nebendiagnose korrekt?
Kodierempfehlung SEG-4:
Die Kodierung von I80.28 ist nach DKR D003 nicht begründet, da keine Thrombose vorliegt und somit die Voraussetzungen der Nebendiagnosendefinition nicht erfüllt sind. Z86.7 Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese ist als Nebendiagnose zu kodieren. Aus der Anamnese ist eine frühere tiefe Beinvenenthrombose bekannt, die das Patientenmanagement durch diagnostische Maßnahmen beeinflusste.
Kommentierung FoKA:
Konsens
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