Anfrage 0016: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
(7 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 4: Zeile 4:
 
(Pat. ausgesprochen unsicher wegen OP, würde konservative Therapie vorziehen), im Rahmen der prä-op Visite. In dieser Situation gemeinsame Entscheidung, zunächst von operativer Sanierung abzusehen (regelmäßige Befundkontrollen).
 
(Pat. ausgesprochen unsicher wegen OP, würde konservative Therapie vorziehen), im Rahmen der prä-op Visite. In dieser Situation gemeinsame Entscheidung, zunächst von operativer Sanierung abzusehen (regelmäßige Befundkontrollen).
  
Hier meint der MDK, auch für den Fall, das die Pat. vorstationär in die OP eingewilligt hätte, hätte die Aufnahme am Op-Tag erfolgen müssen (korrekt !) und hätte bei Ablehnung noch am selben Tag entlassen werden können (somit
+
Hier meint der MDK, auch für den Fall, dass die Patientin vorstationär in die OP eingewilligt hätte, hätte die Aufnahme am Op-Tag erfolgen müssen (korrekt !) und hätte bei Ablehnung noch am selben Tag entlassen werden können (somit
 
ambulante Abrechnung). Soweit ist dem auch durchaus zuzustimmen.
 
ambulante Abrechnung). Soweit ist dem auch durchaus zuzustimmen.
  
Zeile 10: Zeile 10:
 
'''2. Frage:'''  
 
'''2. Frage:'''  
  
Aber wie verhält es sich, wenn die Patientin sich umentscheidet ? Kann die Z 76.8 hier abgerechnet werden ? Den eine Beratung hat ja durchaus stattgefunden.
+
Aber wie verhält es sich, wenn die Patientin sich umentscheidet ? Kann die Z 76.8 hier abgerechnet werden ? Denn eine Beratung hat ja durchaus stattgefunden.
  
  
Zeile 21: Zeile 21:
  
 
== Antwort ==
 
== Antwort ==
 +
Der Kode 76.8 enthält im alphabetischen Verzeichnis folgende Einträge:
  
 +
Z76.8 Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen näher bezeichneten Gründen in Anspruch nehmen<br>
 +
Z76.8 Simulant<br>
 +
Z76.8 Simulieren<br>
 +
Z76.8 Vorgetäuschte Krankheit<br>
  
 +
Für die Abbildung des Sachverhalts ist folgender Kode anzuwenden:
  
 +
Z53 Maßnahme nicht durchgeführt wegen vom Patienten unabhängigen Gründen<br>
 +
Z53 Nicht durchgeführte Maßnahme aus Glaubensgründen<br>
 +
Z53 Nicht durchgeführte Maßnahme wegen Gruppendruck<br>
 +
Z53 Nicht durchgeführte Maßnahme wegen Kontraindikation<br>
 +
Z53 Nicht durchgeführte Operation<br>
 +
Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden<br>
 +
Z53 Verweigerung der Behandlung<br>
 +
Z53 Verweigerung der Behandlung als Entscheidung des Patienten<br>
 +
Z53 Verweigerung einer Behandlung aus Glaubensgründen<br>
 +
Z53 Verweigerung einer Behandlung wegen Gruppendruck<br>
  
zurück zu [[Anfragen]]
+
Gemäß [http://medinfoweb.de/apps/webeditor/files/rl_fehlbelegung.pdf  Fehlbelegungsprüfungsrichtlinie] nach §282 SGB V ist die Abrechnung eines Belegungstages möglich.
 +
 
 +
 
 +
Zurück zu [[Anfrage 0015]]
 +
 
 +
Weiter zu [[Anfrage 0017]]
 +
 
 +
zurück zur [[Anfragen]] Übersicht

Aktuelle Version vom 11. September 2014, 13:42 Uhr

1. Problembeschreibung:

Eine Patientin mit seit langem bekannter Struma nodosa bds. (kalter Knoten li.) kommt zur geplanten stationären Aufnahme 17.07. (abends !). Am 18.07. erneutes ausführliches Beratungsgespräch bezüglich OP-Indikation, (Pat. ausgesprochen unsicher wegen OP, würde konservative Therapie vorziehen), im Rahmen der prä-op Visite. In dieser Situation gemeinsame Entscheidung, zunächst von operativer Sanierung abzusehen (regelmäßige Befundkontrollen).

Hier meint der MDK, auch für den Fall, dass die Patientin vorstationär in die OP eingewilligt hätte, hätte die Aufnahme am Op-Tag erfolgen müssen (korrekt !) und hätte bei Ablehnung noch am selben Tag entlassen werden können (somit ambulante Abrechnung). Soweit ist dem auch durchaus zuzustimmen.


2. Frage:

Aber wie verhält es sich, wenn die Patientin sich umentscheidet ? Kann die Z 76.8 hier abgerechnet werden ? Denn eine Beratung hat ja durchaus stattgefunden.


3. ggf. Lösungsansatz:


4. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Der Kode 76.8 enthält im alphabetischen Verzeichnis folgende Einträge:

Z76.8 Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen näher bezeichneten Gründen in Anspruch nehmen
Z76.8 Simulant
Z76.8 Simulieren
Z76.8 Vorgetäuschte Krankheit

Für die Abbildung des Sachverhalts ist folgender Kode anzuwenden:

Z53 Maßnahme nicht durchgeführt wegen vom Patienten unabhängigen Gründen
Z53 Nicht durchgeführte Maßnahme aus Glaubensgründen
Z53 Nicht durchgeführte Maßnahme wegen Gruppendruck
Z53 Nicht durchgeführte Maßnahme wegen Kontraindikation
Z53 Nicht durchgeführte Operation
Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden
Z53 Verweigerung der Behandlung
Z53 Verweigerung der Behandlung als Entscheidung des Patienten
Z53 Verweigerung einer Behandlung aus Glaubensgründen
Z53 Verweigerung einer Behandlung wegen Gruppendruck

Gemäß Fehlbelegungsprüfungsrichtlinie nach §282 SGB V ist die Abrechnung eines Belegungstages möglich.


Zurück zu Anfrage 0015

Weiter zu Anfrage 0017

zurück zur Anfragen Übersicht