Diskussion:KDE-425: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Dissens: Die Problemstellung der KDE an sich ist schon fehlerhaft. Die Verkleinerung einer offenen Mastoidhöhle ist mangels Dicke des Hauttransplantates weder durch Spalthaut (0,2 - 0,5 mm) noch durch Vollhaut (ca. 1 mm) möglich. Die Spalthauteinlage kann also m. E. nicht Leistungsinhalt des OPS-Kodes 5-204.0 (Verkleinerung der Radikalhöhle) sein. | |
+ | Eine Höhlenverkleinerung erfolgt i. d. R. durch Herunterschleifen von knöchernen Überhängen, Einschwenken von Muskel-Bindegewebslappen, Einbringen von Ohrknorpel oder neuerdings auch alloplastischem Material wie Hydroxylapatit. Ggf. sind hier Zusatzkodes zu verwenden (Ohrknorpelentnahme: 5-189.0; Hydroxylapatit: 5-931). | ||
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+ | Die Re-Epithelisierung einer offenen Mastoidhöhle erfolgt in den meisten Fällen spontan vom verbliebenen Trommelfell- und Gehörgangsepithel aus. Eine zusätzliches Einbringen von Spalthaut ist in den meisten Fällen nicht erforderlich und findet auch in der aktuellen OP-Literatur keine Erwähnung (z. B. THEISSING/RETTINGER/WERNER: HNO-Operationslehre, Thieme-Verlag 2006; HILDMANN/SUDHOFF: Middle Ear Surgery, Springer Verlag 2006). Sollte dennoch mit dem Ziel der schnelleren bzw. vollständigeren Epthelisierung die Einlage von Spalthaut erfolgen, so ist die Verwendung des genannten Kodes 5-902.04 zum Spalthauttransfer meines Erachtens zusätzlich möglich, da | ||
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+ | Es erscheint sinnvoll, dass ein zusätzlicher, nicht standardmäßiger operativer Aufwand auch abgebildet werden kann. Ggf liegt aber auch eine Schwäche in der OPS-Definition vor (?-> Fachgesellschaft HNO) | ||
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2013, 15:14 Uhr
DGfM
Konsens--VonderGroeben 19:41, 17. Mai 2012 (CEST)
Konsens mit Kommentar: Formal nach OPS ist der SEG4 zuzustimmen. Als fader Beigeschmack bleibt dabei der Umstand, dass weder die Hautentnahmestelle (bei einzeitiger Sitzung) noch das Material zur Verkleinerung der Radikalhöhle dokumentiert werden kann. M.E. sollte die HNO-Fachgesellschaft auf dieses Problem aufmerksam gemacht werden, um sich im Vorschlagsverfahren 2013 zu positionieren. --Dennler 10:41, 20. Mai 2012 (CEST)
Konsens --Radeleff 13:23, 20. Mai 2012 (CEST)
Dissens: Die Problemstellung der KDE an sich ist schon fehlerhaft. Die Verkleinerung einer offenen Mastoidhöhle ist mangels Dicke des Hauttransplantates weder durch Spalthaut (0,2 - 0,5 mm) noch durch Vollhaut (ca. 1 mm) möglich. Die Spalthauteinlage kann also m. E. nicht Leistungsinhalt des OPS-Kodes 5-204.0 (Verkleinerung der Radikalhöhle) sein.
Eine Höhlenverkleinerung erfolgt i. d. R. durch Herunterschleifen von knöchernen Überhängen, Einschwenken von Muskel-Bindegewebslappen, Einbringen von Ohrknorpel oder neuerdings auch alloplastischem Material wie Hydroxylapatit. Ggf. sind hier Zusatzkodes zu verwenden (Ohrknorpelentnahme: 5-189.0; Hydroxylapatit: 5-931).
Die Re-Epithelisierung einer offenen Mastoidhöhle erfolgt in den meisten Fällen spontan vom verbliebenen Trommelfell- und Gehörgangsepithel aus. Eine zusätzliches Einbringen von Spalthaut ist in den meisten Fällen nicht erforderlich und findet auch in der aktuellen OP-Literatur keine Erwähnung (z. B. THEISSING/RETTINGER/WERNER: HNO-Operationslehre, Thieme-Verlag 2006; HILDMANN/SUDHOFF: Middle Ear Surgery, Springer Verlag 2006). Sollte dennoch mit dem Ziel der schnelleren bzw. vollständigeren Epthelisierung die Einlage von Spalthaut erfolgen, so ist die Verwendung des genannten Kodes 5-902.04 zum Spalthauttransfer meines Erachtens zusätzlich möglich, da
1. es sich um einen zusätzlichen Leistungsinhalt der OP handelt
2. mit der Einbringung von Epithel ein natürlicher Zustand erreicht wird, d. h. die Wiederherstellung der Haut im operativ erweiterten äußeren Gehörgang. --Stumper 18:05, 26. Jan. 2013 (CET)
GMDS
Es erscheint sinnvoll, dass ein zusätzlicher, nicht standardmäßiger operativer Aufwand auch abgebildet werden kann. Ggf liegt aber auch eine Schwäche in der OPS-Definition vor (?-> Fachgesellschaft HNO) schaeg