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− | Ein Pat. mit Z.n. Laryngektomie und Ösophaguseingangsstenose bei Lokalrezidiv kommt zur Bougierung Ösophagus. Der Pat. hat (seit langem) eine PEG und erhält Sondenkost. HNO hat R63.3 kodiert, MDK fordert stattdessen R13.9 (sonstige und nicht näher bezeichnete Dysphagie). Es gibt eine Kodierungempfehlung in den SEG 4, welche besagt, dass bei z.B. der dementen alten Pat. mit Nahrungsverweigerung die R63.3 kodiert werden darf. Bei Z.n. Laryngektomie sei aber immer die | + | Ein Pat. mit Z.n. Laryngektomie und Ösophaguseingangsstenose bei Lokalrezidiv kommt zur Bougierung Ösophagus. Der Pat. hat (seit langem) eine PEG und erhält Sondenkost. HNO hat [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-r50-r69.htm#R63 R63.3] (Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung) kodiert, MDK fordert stattdessen [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-r10-r19.htm#R13 R13.9] (sonstige und nicht näher bezeichnete Dysphagie). Es gibt eine Kodierungempfehlung in den SEG 4, welche besagt, dass bei z.B. der dementen alten Pat. mit Nahrungsverweigerung die [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-r50-r69.htm#R63 R63.3] kodiert werden darf. Bei Z.n. Laryngektomie sei aber immer die [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-r10-r19.htm#R13 R13.9] zu nehmen. |
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Eine Dysphagie wurde zwar mit der Bougierung behandelt und ist als solche dann auch kodierbar, jedoch deckt diese u.E. nicht den Aufwand der Ernährung mit Sondenkost ab. Die „gestörte Ernährung“ kann eigentlich gar nicht behandelt werden – nur die Folgen können verhindert werden. Insofern scheint es mir unerheblich, ob der Pat. wegen Demenz nicht isst – oder wegen Schluckstörung. Halten Sie die SEG hier für richtig ? | Eine Dysphagie wurde zwar mit der Bougierung behandelt und ist als solche dann auch kodierbar, jedoch deckt diese u.E. nicht den Aufwand der Ernährung mit Sondenkost ab. Die „gestörte Ernährung“ kann eigentlich gar nicht behandelt werden – nur die Folgen können verhindert werden. Insofern scheint es mir unerheblich, ob der Pat. wegen Demenz nicht isst – oder wegen Schluckstörung. Halten Sie die SEG hier für richtig ? | ||
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'''4. ggf. Lösungsansatz:''' | '''4. ggf. Lösungsansatz:''' | ||
− | Welche Nebendiagnose ist möglich, um den Einsatz des Verfahrens OPS [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2012/block-8-01...8-02.htm#code8-017 8-017.0] Enterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung | + | Welche Nebendiagnose ist möglich, um den Einsatz des Verfahrens OPS [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2012/block-8-01...8-02.htm#code8-017 8-017.0] (Enterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung) zu begründen? |
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+ | * [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-k20-k31.htm#K22 K22.2] ''Ösophagusverschluss'' | ||
+ | * [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-r10-r19.htm#R13 R13.9] ''Sonstige und nicht näher bezeichnete Dysphagie'' | ||
+ | abzubilden. | ||
+ | Im Ergebnis führt dieses Erkrankungsmuster zu einer Störung der physiologischen Nahrungsaufnahme und damit zu einer Mangelernährung. Der Behandlungsaufwand der deshalb erforderlichen enteralen Ernährung über eine PEG kann mit einem Kode aus: | ||
+ | * [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-e40-e46.htm#E44 E44.-] ''Energie- und Eiweißmangelernährung mäßigen und leichten Grades'' | ||
+ | dargestellt werden, der das medizinische Problem des Patienten spezifischer als der Kode [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-r50-r69.htm#R63 R63.3] beschreibt. | ||
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Aktuelle Version vom 23. August 2013, 08:15 Uhr
1. Anfrage vom: 05.12.2012
Stand: 15.04.2013
2. Problembeschreibung:
Ein Pat. mit Z.n. Laryngektomie und Ösophaguseingangsstenose bei Lokalrezidiv kommt zur Bougierung Ösophagus. Der Pat. hat (seit langem) eine PEG und erhält Sondenkost. HNO hat R63.3 (Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung) kodiert, MDK fordert stattdessen R13.9 (sonstige und nicht näher bezeichnete Dysphagie). Es gibt eine Kodierungempfehlung in den SEG 4, welche besagt, dass bei z.B. der dementen alten Pat. mit Nahrungsverweigerung die R63.3 kodiert werden darf. Bei Z.n. Laryngektomie sei aber immer die R13.9 zu nehmen.
3. Frage:
Eine Dysphagie wurde zwar mit der Bougierung behandelt und ist als solche dann auch kodierbar, jedoch deckt diese u.E. nicht den Aufwand der Ernährung mit Sondenkost ab. Die „gestörte Ernährung“ kann eigentlich gar nicht behandelt werden – nur die Folgen können verhindert werden. Insofern scheint es mir unerheblich, ob der Pat. wegen Demenz nicht isst – oder wegen Schluckstörung. Halten Sie die SEG hier für richtig ?
4. ggf. Lösungsansatz:
Welche Nebendiagnose ist möglich, um den Einsatz des Verfahrens OPS 8-017.0 (Enterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung) zu begründen?
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Das lokalisationsspezifische Problem (Lokalrezidiv eine Karzinoms (?) mit Stenose und resultierender Dysphagie) ist durch die Diagnosekodes:
abzubilden.
Im Ergebnis führt dieses Erkrankungsmuster zu einer Störung der physiologischen Nahrungsaufnahme und damit zu einer Mangelernährung. Der Behandlungsaufwand der deshalb erforderlichen enteralen Ernährung über eine PEG kann mit einem Kode aus:
- E44.- Energie- und Eiweißmangelernährung mäßigen und leichten Grades
dargestellt werden, der das medizinische Problem des Patienten spezifischer als der Kode R63.3 beschreibt.
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