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Version vom 11. Juni 2013, 14:31 Uhr
Schlagwort: Strahlenschutzschiene, Abformung, Bestrahlungsvorbereitung
Stand: 2011-08-16
Aktualisiert: 2011-08-16
OPS: 8-527.6
Problem/Erläuterung:
Bei einem Patienten wird während des stationären Krankenhausaufenthaltes durch Laserresektion ein Zungenkarzinom lokal in sano entfernt und es erfolgt eine Neck dissection links. Es ist nun eine adjuvante Radiatio geplant. Während des aktuellen Aufenthaltes wird der Patient dem Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen vorgestellt, welcher eine "Abformung" von Oberkiefer und Unterkiefer für die spätere Anfertigung einer Strahlenschutzschiene vornimmt. Die Strahlenschutzschienen werden nicht während des stationären Aufenthaltes bzw. innerhalb der OGVD angefertigt. Der Patient soll sich 12 Tage nach Entlassung zum Planungs-CT vorstellen. Ist die Kodierung des OPS 8-527.6 Konstruktion und Anpassung von Fixations- und Behandlungshilfen bei Strahlentherapie, Behandlungshilfen korrekt?
Kodierempfehlung SEG-4:
Während des stationären Aufenthaltes erfolgte weder die Konstruktion noch die Anpassung einer Fixations- oder Behandlungshilfe. Die Anfertigung eines Kieferabdruckes ist im OPS-Katalog nicht abbildbar und daher nicht zu kodieren.
Kommentierung FoKA:
Dissens:
Sämtliche am Patienten durchzuführenden Schritte sind während des stationären Aufenthaltes durchgeführt worden. Die Herstellung der Schiene wäre sowieso patientenfern erfolgt, unabhängig, ob er sich zu diesem Zeitpunkt selber noch im Krankenhaus befindet oder nicht.
Bei einem späteren Aufenthalt ist der Kode (ohne erneute Anpassung) jedoch nicht mehr zu kodieren.
Gemäß DKR P005 liegt das Datum der ersten Leistung im Zusammenhang zur Erstellung der Schiene im stationären Aufenthalt.
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