Anfrage 0072: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Antwort)
Zeile 1: Zeile 1:
 
'''1. Anfrage vom:''' 19.06.2013
 
'''1. Anfrage vom:''' 19.06.2013
  
'''Stand: '''  
+
'''Stand: ''' 22.08.2013
  
  

Version vom 22. August 2013, 14:56 Uhr

1. Anfrage vom: 19.06.2013

Stand: 22.08.2013


2. Problembeschreibung:

Patient wird vom 14.12.2011 bis 30.12.2011 stationär aufgenommen. Die Einweisung erfolgte bei zunehmender Vigilanzstörung, tiefer Somnolenz und Exsikkose bei bekannter fortgeschrittener Demenz. Anamnestisch wurde die Therapie mit Seroquel erhöht, danach war der Patient nicht mehr erweckbar und ansprechbar. Hier erfolgte eine angepasste Infusionstherapie, Seroquel wurde abgesetzt. Wegen der Demenz mit Weglauftendenz, Halluzinationen bei reduziertem AZ und Sturzrisiko musste der Patient unter engmaschige Kontrolle im Bett mit einem Bauchgurt fixiert werden.


3. Frage:

Was ist hier die richtige Hauptdiagnose? G31.82 Lewy-Körper-Demenz oder E86 Volumenmangel?


4. ggf. Lösungsansatz:

Mehrere Symptome haben zur Aufnahme geführt. Am Ende aber alles Symptome der Demenz. Daher ist hier unserer Meinung nach die DKR D002f "...Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose kodieren."


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

DKR D002f

Antwort

Die Demenz hat den Krankenhausaufenthalt nicht veranlasst und kann deshalb auch nicht als Hauptdiagnose kodiert werden.


Zurück zu Anfrage 0071

Weiter zu Anfrage 0073

Zurück zur Anfragen Übersicht