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„Bei der operativen Versorgung von an Schlafapnoe erkrankten Patienten ist nicht der pathophysiologische Befund (z.B. [ | „Bei der operativen Versorgung von an Schlafapnoe erkrankten Patienten ist nicht der pathophysiologische Befund (z.B. [https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-j30-j39.htm#J34 J34.2] ''Nasenseptumdeviation''), sondern die Schlafapnoe-Erkrankung (ein Kode aus [https://klassifikationen.bfarm.de/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2012/block-g40-g47.htm#G47 G47.3-] ''Schlafapnoe'') als Hauptdiagnose anzugeben, sofern mit der operativen Versorgung die Beseitigung der Schlafapnoe intendiert ist und diese der Anlass der stationären Aufnahme war." | ||
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Gemäß der Hauptdiagnosen-Definition in [[DKR D002f]] ist nicht die Ätiologie bzw. der pathophysiologische Befund, sondern die Schlafapnoe-Erkrankung als Hauptdiagnose anzugeben. Diese Bewertung wird von allen Selbstverwaltungspartnern mitgetragen. Das [ | Gemäß der Hauptdiagnosen-Definition in [[DKR D002f]] ist nicht die Ätiologie bzw. der pathophysiologische Befund, sondern die Schlafapnoe-Erkrankung als Hauptdiagnose anzugeben. Diese Bewertung wird von allen Selbstverwaltungspartnern mitgetragen. Das [https://www.g-drg.de/ InEK] wird Anfragen dazu entsprechend beantworten. | ||
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Aktuelle Version vom 16. Juni 2026, 09:30 Uhr
Schlagwort: Schlafapnoe, Operation, Nasenseptum
Stand: 2007-01-10
Aktualisiert: 2008-01-08
Problem/Erläuterung
Was ist Hauptdiagnose bei Patienten mit Schlafapnoe, die deswegen operiert werden?
Z.B. stationäre Aufnahme eines Schlafapnoe-Patienten zur Durchführung einer Nasenseptum-Operation
Kodierempfehlung SEG 4
„Bei der operativen Versorgung von an Schlafapnoe erkrankten Patienten ist nicht der pathophysiologische Befund (z.B. J34.2 Nasenseptumdeviation), sondern die Schlafapnoe-Erkrankung (ein Kode aus G47.3- Schlafapnoe) als Hauptdiagnose anzugeben, sofern mit der operativen Versorgung die Beseitigung der Schlafapnoe intendiert ist und diese der Anlass der stationären Aufnahme war."
In der Selbstverwaltung bestand bezüglich oben genannter Formulierung Konsens. Gemäß der Hauptdiagnosen-Definition in DKR D002f ist nicht die Ätiologie bzw. der pathophysiologische Befund, sondern die Schlafapnoe-Erkrankung als Hauptdiagnose anzugeben. Diese Bewertung wird von allen Selbstverwaltungspartnern mitgetragen. Das InEK wird Anfragen dazu entsprechend beantworten.
Kommentar FoKA
Konsens: Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an.
Rückmeldung SEG 4
Übereinstimmung
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