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Version vom 20. Oktober 2020, 10:06 Uhr
Schlagwort: Insuffizienz, respiratorische – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Stand: 10.01.2007
Aktualisiert: 20.10.2020
Problem/Erläuterung
Wann ist respiratorische Insuffizienz zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG 4
Respiratorische Insuffizienz liegt vor, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachweisbar sind. Eine Dyspnoe ohne BGA Veränderung ist keine respiratorische Insuffizienz. J96.- Respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert, kann bei Aufwand (z.B. Sauerstoff-Gabe) zusätzlich zur Grundkrankheit verschlüsselt werden.
Kommentar FoKA
Dissens:
Das Vorhandensein einer respiratorische Insuffizienz definiert sich nicht ausschließlich an pathologischen BGA-Veränderungen, sondern liegt immer dann vor, wenn ein Patient die klinischen und/oder paraklinischen Zeichen einer Gasaustauschstörung erfüllt und ein entsprechender Ressourcenverbrauch nachweisbar dokumentiert ist. Evtl. BGA-Veränderungen unterstützen lediglich die Diagnose einer respiratorischen Insuffizienz.
Rückmeldung SEG-4
Kein Anpassungsbedarf
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