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Aktuelle Version vom 17. September 2014, 09:16 Uhr

Schlagworte: Chemotherapie, Metastasen, Port-Katheter

Erstellt: 12.06.2014

Aktualisiert:

DRG: C78.0 ; C77.1

Problem/Erläuterung

Stationäre Aufnahme zur Durchführung einer systemischen Chemotherapie bei bekannter Metastasierung (pulmonal und lymphogen) bei Zustand nach Nephrektomie wegen Nierenkarzinom im Rahmen eines Voraufenthaltes. Am Aufnahmetag Implantation eines Ports. Wegen neu aufgetretener Hämaturie Abbruch des stationären Aufenthaltes ohne Durchführung einer Chemotherapie.

Können die sekundären bösartigen Neubildungen als Nebendiagnosen C78.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Lunge und C77.1 Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten; Intrathorakale Lymphknoten kodiert werden?

Kodierempfehlung SEG-4:

Die Kodierung der Schlüsselnummern für die sekundären Neubildungen ist begründet. Die Aufnahme erfolgte gezielt zur Durchführung einer systemischen Chemotherapie als Folgebehandlung des Malignoms. Die Portanlage ist als integraler Bestandteil der Chemotherapie und somit als Beeinflussung des Patientenmanagements bezüglich der sekundären Neubildungen zu werten.

Kommentierung FoKA:

Konsens

(17.09.2014)


Direkt-Link SEG-4

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