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Version vom 17. September 2014, 09:30 Uhr
Schlagworte: Neurostimulator, Aggregatwechsel
Erstellt: 12.06.2014
Aktualisiert:
DRG: M79.6
Problem/Erläuterung
Aufnahme des Patienten zum Aggregatwechsel eines Neurostimulators wegen Batterieerschöpfung im zu erwartenden Zeitfenster. Die Indikation des Neurostimulators ist ein chronisches neuropathisches Schmerzsyndrom der linken Hand. Was ist als Hauptdiagnose zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG-4:
Das Schmerzsyndrom, z.B. M79.6 Schmerzen in den Extremitäten, Hand (Finger, Handwurzel, Mittelhand, Gelenke zwischen diesen Knochen) ist als Hauptdiagnose zuzuweisen. Die Implantation des Neurostimulators erfolgte in Zielrichtung der Schmerzbehandlung. Die Verwendung eines Z-Kodes analog der DKR 0911 ist nicht zulässig. Eine Batterieerschöpfung im zu erwartenden Zeitfenster ist keine Komplikation im medizinischen Sinne. Siehe auch Kodierempfehlung KDE-503
Kommentierung FoKA:
Konsens
(17.09.2014)
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