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Wenn bei Unterbringungen nach BGB oder Psych-KG individuelle Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden, z.B. wegen einer akuten Eigen- oder Fremdgefährdung, ist die Kodierung des OPS gerechtfertigt, sofern die weiteren Mindestmerkmale des OPS-Kodes [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2016/block-9-60...9-64.htm#code9-61 9-61] erfüllt sind.
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Version vom 4. April 2016, 10:12 Uhr

1. Anfrage vom: 16.02.2016

Stand:

2. Problembeschreibung:

Kodierung der Intensivmerkmale des OPS 9-61 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen.


3. Frage:

Anwendung von Sicherungsmaßnahmen

• Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn die Notwendigkeit des Einsatzes von individuellen Sicherungsmaßnahmen oder stete Bereitschaft dazu besteht und diese ärztlich angeordnet sind

Reicht das Merkmal einer Unterbringung nach PsychKG oder BGB aus, um das Intensivkriterium zu erreichen?


4. ggf. Lösungsansatz:

Eine reine Unterbringung nach BGB oder PsychKG begründet nicht als alleinstehendes Merkmal die Einstufung einer Intensivbehandlung der „besonderen Sicherung“


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

OPS 9-61 Intensivbehandlung

Antwort

Wenn bei Unterbringungen nach BGB oder Psych-KG individuelle Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden, z.B. wegen einer akuten Eigen- oder Fremdgefährdung, ist die Kodierung des OPS gerechtfertigt, sofern die weiteren Mindestmerkmale des OPS-Kodes 9-61 erfüllt sind.


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