Anfrage P0005: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „'''1. Anfrage vom:''' 16.02.2016 '''Stand: ''' '''2. Problembeschreibung:''' Kodierung der Intensivmerkmale des [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/ops/k…“)
 
Zeile 25: Zeile 25:
  
 
== Antwort ==
 
== Antwort ==
 
+
Entsprechend des Wortlauts des OPS-Kodes [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2016/block-9-60...9-64.htm#code9-61 9-61] reicht die "Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung" als Voraussetzung für die Kodierung aus: "Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf." Die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen ist nicht explizit gefordert. Die übrigen Mindestmerkmale des OPS-Kodes müssen erfüllt sein.
.
+
  
 
----
 
----

Version vom 4. April 2016, 10:23 Uhr

1. Anfrage vom: 16.02.2016

Stand:

2. Problembeschreibung:

Kodierung der Intensivmerkmale des OPS 9-61 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen.


3. Frage:

• Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung

Erfüllt ein völlig orientierungsloser Pat. mit Alzheimer-Demenz das Kriterium, der geschlossen untergebracht ist?


4. ggf. Lösungsansatz:

Als alleiniges Merkmal reicht eine geschlossene Stationstür nicht aus, da dies keinen Aufwand für das Pflegepersonal bedeutet.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

OPS 9-61 Intensivbehandlung

Antwort

Entsprechend des Wortlauts des OPS-Kodes 9-61 reicht die "Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung" als Voraussetzung für die Kodierung aus: "Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf." Die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen ist nicht explizit gefordert. Die übrigen Mindestmerkmale des OPS-Kodes müssen erfüllt sein.


Zurück zu zu Anfrage P0004

Weiter zu Anfrage P0006

Zurück zur Anfragen Übersicht