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Entsprechend des Wortlauts des OPS-Kodes [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2016/block-9-60...9-64.htm#code9-61 9-61] reicht die "Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung" als Voraussetzung für die Kodierung aus: "Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf." Die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen ist nicht explizit gefordert. Die übrigen Mindestmerkmale des OPS-Kodes müssen erfüllt sein. | Entsprechend des Wortlauts des OPS-Kodes [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2016/block-9-60...9-64.htm#code9-61 9-61] reicht die "Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung" als Voraussetzung für die Kodierung aus: "Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf." Die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen ist nicht explizit gefordert. Die übrigen Mindestmerkmale des OPS-Kodes müssen erfüllt sein. | ||
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Version vom 4. April 2016, 10:23 Uhr
1. Anfrage vom: 16.02.2016
Stand:
2. Problembeschreibung:
Kodierung der Intensivmerkmale des OPS 9-61 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen.
3. Frage:
• Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung
Erfüllt ein völlig orientierungsloser Pat. mit Alzheimer-Demenz das Kriterium, der geschlossen untergebracht ist?
4. ggf. Lösungsansatz:
Als alleiniges Merkmal reicht eine geschlossene Stationstür nicht aus, da dies keinen Aufwand für das Pflegepersonal bedeutet.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
OPS 9-61 Intensivbehandlung
Antwort
Entsprechend des Wortlauts des OPS-Kodes 9-61 reicht die "Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung" als Voraussetzung für die Kodierung aus: "Die Patienten weisen mindestens eines der nachfolgenden Merkmale auf." Die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen ist nicht explizit gefordert. Die übrigen Mindestmerkmale des OPS-Kodes müssen erfüllt sein.
(Stand 04.04.2016)
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