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Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem MDK gibt es unterschiedliche Bewertungen bzgl. der notwendigen Dokumentation für die stadienbezogene Kodierung einer Herzinsuffizienz. Seitens des MDK wird vorgebracht, dass für die Kodierung der Herzinsuffizienz einzig die Dokumentation der [http://flexikon.doccheck.com/de/NYHA-Klassifikation NYHA – Kriterien] zugrunde gelegt werden könne. Insbesondere die Abgrenzung der Beschwerden bei stärkerer / leichter Belastung gelingt nicht immer aus der ärztlichen Dokumentation. Aus kardiologischer Sicht sind weitere Faktoren zu berücksichtigen, wie z.B. echokardiographische Befunde (EF) und Komplexität der Herzinsuffizienz –Medikation (siehe z.B. Übersicht in Herold Innere Medizin; Kapital Herzinsuffizienz).
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BBei einem solitären Nabel- oder Narbenbruch wird im allgemeinen ein Kunststoffnetz zur Verstärkung eingesetzt, das die intakte (!) Bauchwand zirkulär mit wenigstens 4 cm Material überlappt (5-534.35 oder 5-536.47). Das Fasziengewebe einer Rektusdiastase zwischen den beiden geraden Bauchmuskeln ist aber oft so ausgedünnt, dass die Bauchwand hier nicht intakt ist und das zu implantierende Kunststoffnetz ausreißen oder es an den Netzrändern zu einem Rezidiv kommen kann. Deshalb muss in diesem speziellen Fall ein wesentlich größeres Netz verwendet werden, das die intakte Bauchdecke erreicht und somit die Rektusdiastase komplett mit abdeckt. Dazu muss allerdings das vordere und hintere Blatt der Rektusscheide, das die geraden Bauchmuskeln umfasst, mittels Nähten adaptiert werden mit anderen Worten - wird aus der Indikation einer Rezidivvorbeugung heraus zusätzlich eine Rekonstruktion der Rektusdiastase durchgeführt und auch mit 5-546.2 kodiert.
 
   
 
   
  
 
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Ist allein der dokumentierte NYHA – Status für die Kodierung zugrunde zu legen? – Wie ist bei Patienten zu verfahren, die aufgrund weiterer Faktoren (Immobilität, Alter etc.) nicht dahingehend belastet werden könne, das eine NYHA – Einstufung erzielt werden kann, aber eine langjährige und komplexe Herzinsuffizienztherapie vorliegt?
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Ist die Kodierung des 5-534.35 oder 5-536.47 im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem OPS 5-546.2 zulässig?
 
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Der OPS definiert den Code 5-546.2 nicht als Exklusivum und damit können beide Maßnahmen kodiert werden.
  
 
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Version vom 6. März 2017, 13:46 Uhr

1. Anfrage vom: 01.03.2017

Stand:


2. Problembeschreibung:

BBei einem solitären Nabel- oder Narbenbruch wird im allgemeinen ein Kunststoffnetz zur Verstärkung eingesetzt, das die intakte (!) Bauchwand zirkulär mit wenigstens 4 cm Material überlappt (5-534.35 oder 5-536.47). Das Fasziengewebe einer Rektusdiastase zwischen den beiden geraden Bauchmuskeln ist aber oft so ausgedünnt, dass die Bauchwand hier nicht intakt ist und das zu implantierende Kunststoffnetz ausreißen oder es an den Netzrändern zu einem Rezidiv kommen kann. Deshalb muss in diesem speziellen Fall ein wesentlich größeres Netz verwendet werden, das die intakte Bauchdecke erreicht und somit die Rektusdiastase komplett mit abdeckt. Dazu muss allerdings das vordere und hintere Blatt der Rektusscheide, das die geraden Bauchmuskeln umfasst, mittels Nähten adaptiert werden – mit anderen Worten - wird aus der Indikation einer Rezidivvorbeugung heraus zusätzlich eine Rekonstruktion der Rektusdiastase durchgeführt und auch mit 5-546.2 kodiert.


3. Frage:

Ist die Kodierung des 5-534.35 oder 5-536.47 im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem OPS 5-546.2 zulässig?


4. ggf. Lösungsansatz:

Der OPS definiert den Code 5-546.2 nicht als Exklusivum und damit können beide Maßnahmen kodiert werden.

5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

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