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Konsens mit Kommentar (04.07.2016) | Konsens mit Kommentar (04.07.2016) |
Version vom 7. Juni 2017, 15:26 Uhr
Schlagworte: Endoprothese, Kniegelenk, Sonderprothese, CAD-CAM
Erstellt: 20.06.2016
Aktualisiert: 01.01.2017
Problem/Erläuterung
Bei einer knöchernen Deformierung mit durch Standardimplantate nicht ausgleichbaren Defektzonen erfolgt die Implantation einer zementierten bikompartimentellen Teilgelenkersatzprothese am Kniegelenk, welche patientenindividuell unter Verwendung eines CAD-CAM-Systems hergestellt wurde.
Ist neben dem Kode
5-822.91 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk, Sonderprothese,zementiert
zusätzlich der Kode
5-822.k1 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk, Bikompartimentelle Teilgelenkersatzprothese, zementiert
zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG-4:
Es ist nur 5-822.91 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk, Sonderprothese, zementiert zu kodieren. Im Inklusivum zum Kode 5-822.91 ist ausdrücklich die CAD-CAM-Prothese aufgeführt. Der OPS-Kode 5-822.k1 ist kein Zusatzkode.
Für Fälle ab 2017 gilt:
Der Hinweis zum Kode 5-822 ist zu beachten. Danach ist der Kode 5-822.k1 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk, Bikompartimentelle Teilgelenkersatzprothese, zementiert zu verwenden zusammen mit dem Zusatzkode 5-829.m Implantation von oder (Teil-)Wechsel in ein patientenindividuell angefertigtes Implantat bei knöcherner Defektsituation oder angeborener oder erworbener Deformität.
Kommentierung FoKA:
Konsens mit Kommentar (04.07.2016)
Bei der beschriebenen knöchernen Defektsituation ist zusätzlich der Kode 5-829.m Implantation von oder (Teil-)Wechsel in ein patientenindividuell angefertigtes Implantat bei knöcherner Defektsituation oder angeborener oder erworbener Deformität als Zusatzkode zu verschlüsseln.
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