DKR P005: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Februar 2008, 09:52 Uhr
P005e Multiple/Bilaterale Prozeduren
Multiple Prozeduren
Die Prozedurenkodierung soll, wo es möglich ist, den Aufwand widerspiegeln, und daher sind allgemein multiple Prozeduren so oft zu kodieren, wie sie während der Behand¬lungsphase durchgeführt wurden.
Ausnahmen:
- Nur einmal während einer Sitzung zu kodieren sind: z.B. multiple Exzisionen von Hautläsionen, multiple Biopsien oder ähnlich aufwändige Prozeduren, wenn diese bzgl. der Lokalisation an gleicher Stelle kodierbar sind (siehe Beispiel 1).
- Nur einmal während einer stationären Behandlung zu kodierende Prozeduren sind aus pragmatischen Gründen unter Angabe des Datums der ersten Leistung anzugeben,
- wenn Verfahren Mengenangaben (z.B. Bluttransfusionen) oder Zeitangaben im Kode enthalten (s.a. DKR P012 Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl (Seite 49)).
- wenn Hinweise oder Richtlinien anweisen, einen Kode nur einmal anzugeben bzw. wenn Verfahren während einer stationären Behandlung grundsätzlich wiederholt durchgeführt werden (s.a. nachfolgende, nicht abschließende Liste).
Tabelle 1: Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt zu kodieren sind | |
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Anmerkungen:
1 Mengen- bzw. Zeitangaben sind zunächst als solche zu erfassen, bei Entlassung zu addieren und die Summe einmal für den gesamten Aufenthalt zu kodieren (s.a. DKR P012 Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl (Seite 49)). Als Bezugsdatum ist aus pragmatischen Gründen der Tag der ersten Leistung zu wählen.
2 Patientenmonitoring ist nur dann zu kodieren, wenn es sich um eine intensivmedizinische Überwachung oder Behandlung handelt und wenn es nicht Komponente einer anderen Prozedur (z.B. Beatmung, Narkose) ist.
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Sämtliche Deutschen Kodierrichtlichen (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK gGmbH, Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs