KDE-2: Unterschied zwischen den Versionen
Aus DGfM
Zur Navigation springenZur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 9: | Zeile 9: | ||
|ABGLEICH=<span style="color:orange">Konsens mit Kommentar</span> | |ABGLEICH=<span style="color:orange">Konsens mit Kommentar</span> | ||
}} | }} | ||
== Problem/Erläuterung == | |||
Ambulantes Operieren nach §115b SGB V / Aufnahme am selben Tag | |||
Eine ambulante Operation nach §115b SGB V wird im Krankenhaus durchgeführt. Wegen einer Komplikation im Rahmen des Eingriffs erfolgt die stationäre Aufnahme am selben Tag. Was ist Hauptdiagnose, ist der Eingriff zu kodieren? | |||
== Kodierempfehlung SEG 4== | |||
In §7 Abs. 3 des Vertrags nach §115b SGB V vom 18.03.2005 ist geregelt: "Wird ein Patient am selben Tag in unmittelbarem Zeusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der BPflV bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes." | |||
Entsprechend ist die Hauptdiagnose diejenige, die den Eingriff veranlasst hat und der Eingriffskode ist zu kodieren. Soweit das Patientenmanagement durch die Komplikation beeinflusst wurde, wird die Komplikation Nebendiagnose. | |||
== Kommentar FoKA == | |||
Der FoKA weißt nochmals ausdrücklich daraufhin, dass es sich hierbei nur um ambulante Operationen nach §115b SGB V handelt. | |||
== Rückmeldung SEG 4 == | |||
Steht noch aus | |||
---- | ---- | ||